Noch’n Stoiber entdoktort…
Hihi! Noch ein Stoiber-Nachwuchs verliert den Doktor.
5 Kommentare (RSS-Feed)
Zumindest könnte man untersuchen, ob es einen Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Betrugsneigung gibt.
Mir doch egal, ob der einen Dr. hat.
Ich frage mich aber, wie man mit einem abgebrochenen BWL- und einem Politik-Studium “Web-Spezialist” wird, und was man da so macht.
“Stoiber soll dagegen Berufung eingelegt haben. Über die muss nun der Senat der Uni entscheiden. Erst dann ist der Entzug des Doktor-Titels rechtskräftig.”
Rechtsweg über die Gerichtsbarkeit is wohl nimmer!?
“Rechtsweg über die Gerichtsbarkeit is wohl nimmer!?”
Das ist schon richtig so. Die Aberkennung ist nämlich nur ein Verwaltungsakt, und bei vielen Verwaltungsakten (aber nicht bei allen, in D insbesondere im SGB II-Bereich) hat ein Widerspruch aufschiebende Wirkung. Eingelegt wird der Widerspruch bei der Behörde, die den Akt erlassen hat, dort wird noch einmal darüber entschieden. Erst wenn der VA nicht geändert oder zurückgenommen wird, wird der Gerichtsweg eröffnet (sofern nicht sofort vorläufiger Recchtsschutz nötig ist, dann kann man natürlich eine einstweilige Verfügung durch das Gericht erwirken [oder auch nicht]). Ist in D, AU und wohl auch CH ziemlich ähnlich …
Inzwischen sind es bald genug für eine statistische Untersuchung:
“Sind Politikerkinder besonders befähigt zum Plagiat?”