Ein Professor und sein Schreibknecht
Der SPIEGEL brachte gestern einen höchst interessanten Artikel über einen Fall an der TU Darmstadt, in dem sich ein Professor sein Buch von seinem Mitarbeiter schreiben ließ und es als seines ausgegeben hat. Der Mitarbeiter hatte jedoch aus einem anderen Buch abgeschrieben, und der Professor, der sich – offenbar ohne daran mitgewirkt zu haben – als alleiniger Autor ausgab, hat nun das Plagiat an der Backe. In Gegensatz zu seinem Buch, das vom Markt genommen wurde.
Was daran so interessant ist: Ich habe mit denselben Leuten zu tun. In meinem Promotionsstreit ging es (auch) darum, daß ich meine Werke als Werke des Doktorvaters ausgeben sollte, und das nicht mitgemacht habe. Eine Professorin aus Darmstadt hat dann dem Verwaltungsgericht ein falsches Sachverständigengutachten vorgelegt und damit die Aufdeckung dessen wirksam vereitelt. Dabei stellte sich heraus, daß ihr “Sachverständigengutachten” eklatant von ihrem Fachbuch abweicht. Es sieht aus, als wüßte sie selbst nicht, was in ihrem “eigenen” Fachbuch steht.
Dagegen hatte ich in Darmstadt den Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens angezeigt. Nur: Die machen nichts. Die wollen das unter den Teppich kehren und Aussitzen. Und nun kommt dieser Artikel. Derselbe Ombudsmann Professor Hennecke. Und da behauptet er gegenüber dem SPIEGEL, daß es ja gar nicht zu beanstanden wäre, wenn sich ein Professor seine Werke von seinem Mitarbeiter erstellen läßt und sie als seine eigenen ausgibt.
Und der soll als Ombudsmann feststellen, ob wissenschaftliches Fehlverhalten vorliegt? Das sind ja tolle Zustände in Darmstadt…