Das Darmstädter Abschreib-Paradoxon
28.12.2006 21:06
Es gibt Dinge in der Wissenschaft, die nicht einfach zu verstehen sind.
An der TU Darmstadt beispielsweise herrschen – nun ja – ungewöhnliche Maßstäbe:
- Studenten stellt man unter Generalverdacht des Abschreibens, indem man sie zwingt, zu ihren Übungsaufgaben eine schriftliche Erklärung abzugeben, daß sie ihre Aufgaben selbst bearbeitet haben. Abschreiben bei Übungsaufgaben sei kein Kavaliersdelikt, sondern Urkundenfälschung. Eine sehr eigenwillige Rechtsauslegung.
- Auch einen Mitarbeiter, der für seinen Professor dessen Buch schreiben mußte, schlachtet man, weil er aus einem anderen Buch abgeschrieben hat.
- Dem zugehörigen Professor aber passiert nichts. Sich seine Bücher von anderen schreiben zu lassen ohne sie selbst zu lesen, sei üblich und nicht zu beanstanden. Er selbst – ja immerhin Professor des Rechts, der muß also einigermaßen wissen, was er da redet – meint, ihm sei keinerlei Vorwurf zu machen.
- Nun habe ich kürzlich das “Problem” gehabt, daß eine Darmstädter Professorin in einem Sachverständigengutachten etwas völlig anderes schreibt, als in ihrem Buch. Im Buch steht es einigermaßen richtig. Im Gutachten falsch. Man kann das Buch geradezu hernehmen um nachzuweisen, daß ihr Gutachten falsch ist. Gerade so, als ob sie das Buch noch nicht gelesen hätte. Deshalb habe ich mal beim Verlag nachgefragt, ob sie das Buch selbst geschrieben hat.
Da war das Geschrei groß. Wie sehr ich sie beleidigt hätte. Nicht daß sie erklären konnte, warum in ihrem Gutachten etwas anderes als in ihrem Buch steht. Aber ich würde ihre Geschäftsbeziehungen gefährden. Und ihr Ansehen beinträchtigen. Und so.
Nun verrat mir doch einer, wie ich sie mit meiner Anfrage beleidigt und verunglimpft haben könnte, wenn es doch angeblich ganz normal und nicht zu beanstanden wäre, wenn ein Darmstädter Professor seine Bücher nicht selbst schreibt und nicht einmal liest.
Bisher konnte mir das noch niemand erklären.