Die Nebentätigkeiten von Professoren
Vor einigen Jahren gab es in Worms heftigen Streit, weil das Land bzw. die Fachhochschule von ihren Professoren die Ablieferung von Einkünften aus Nebentätigkeiten forderte.
Ich hatte mir den Fall damals schon angesehen, schon weil ich in Worms auf dem Gymnasium war. Ich hatte mir das eigentlich schon auf die TODO-Liste für die nächsten Versionen von Adele und die Fledermaus gesetzt. Da kam gerade eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht heraus (Beschluß, Pressemitteilung), wonach die Beschwerde eines dieser Professoren gegen die Verurteilung zur Ablieferung nicht zur Entscheidung angenommen wird. Es sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Die Begründung dafür ist interessant und geht genau in die Richtung, die ich für richtig halte. Es gibt nämlich eine ganze Reihe von Professoren, die sich ein C4-Gehalt als Grundrente zahlen und ihre Arbeit und Bücher von den Mitarbeitern erledigen und schreiben lassen, dafür nochmal Buch-Tantiemen kassieren und sich dann nochmal anderen Tätigkeiten zuwenden, für die sie zum dritten Mal Geld bekommen. Und sich dabei so wenig um ihre Professur kümmern, daß sie eigentlich nicht mehr in der Lage sind, ihre Dienstaufgaben zu erfüllen.
Besonders fragwürdig ist das, wenn Leute gleichzeitig Professor und beispielsweise Direktor eines Fraunhofer-Instituts mit über 100 Mitarbeitern sind, gleichzeitig aber ihr Fach nicht mehr beherrschen. Da werden noch ein paar Fragen zu stellen sein.