Die Spitze des Eisbergs liegt in Bremen
An der Universität Bremen haben Informatik-Professoren Prüfungen abgesagt, weil sie nach Sparmaßnahmen nicht mehr genügend Mitarbeiter haben, um die Prüfungen durchzuführen.
Links dazu: Offener Brief der Informatik-Professoren, TAZ,Heise, Telepolis.
Daran ist Kritik zu üben. Und zwar positive. Ein solcher Schritt der Professoren erfordert nicht nur Mut und Rückgrat, sondern auch Ehrlichkeit und Seriosität in einem Umfang, den ich in der deutschen Informatik nicht mehr erwartet hätte. Alle Achtung.
Dabei muß man auch sehen, daß die Professoren durchaus berücksichtigt haben, welche Auswirkungen das für Studenten (ich hasse das Wort “Studierende”, es ist einfach nur blöd! Schüler nennt man ja auch nicht “Lernende”) haben muß. Es gab sogar die direkte (und richtige) Empfehlung, direkt dagegen zu klagen.
Was aber ist die rechtliche Folge dieses Zustandes?
Berufszugangsprüfungen sind Eingriffe des Staates in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 I GG. Solche Eingriffe dürfen nur unter engen Voraussetzungen stattfinden. Und dazu gehört, daß der Staat ausreichende Prüfungskapazitäten zur Verfügung stellt.
In Bremen tut er das nicht mehr – und sie sollen noch weiter gekürzt werden. Unter diesen Voraussetzungen verliert der Staat die Berechtigung, in die Berufsfreiheit einzugreifen. Stück für Stück würden so Diplome, Promotionen, Staatsexamen, Approbationen usw. rechtswidrig. Die Konsequenz wäre, daß letztlich beispielsweise jeder als Arzt an Leuten herumschnippeln darf, weil der Staat die Prüfungen nicht mehr fordern darf, wenn er nicht Prüfungskapazitäten bereitstellt.
Man darf gespannt sein, was die rechtlichen Konsequenzen sind und wie die Gerichtsurteile ausfallen.
Bleibt zu hoffen, daß dort Leute klagen, die wissen, was sie tun, und das nicht an fehlerhaften Klagen versumpft und staatliches Fehlverhalten schon wegen schlechter Klagen bestehen bleibt und damit effektiv gestützt wird (wie beispielsweise bei den Auskunftsklagen gegen die DFG).