Professor Tichys bizarre Kinderporno-Lyrik
Der ein oder andere Leser wird sich sicherlich noch an die Vorgänge um die E-Mail-Sperre durch Professor Tichy erinnern, die in die erste bekannte Gerichtsentscheidung zu § 206 StGB mündete (OLG Karlsruhe: E-Mail-Unterdrückung auch an Universitäten strafbar). Ich habe da nun Akteineinsicht genommen und erstaunliches gefunden.
Während Professor Tichy und der Rechtsanwalt der Universität vor dem Verwaltungsgericht und gegenüber Prüfern stets den Standpunkt einnehmen, meine Dissertation sei unbrauchbar, trivial, bekannt, haben sie da als Beschuldigter und Zeuge vorgetragen, daß ich ein besonderer Fachmann und Experte auf dem Gebiet und deshalb überaus gefährlich sei – belegt unter anderem durch meine Dissertation.
Und weil ich nicht nur Experte sondern auch noch – wie sollte es anders sein – ein ausgemachter Erzschurke und Bösewicht bin, unterstellte man mir gleich noch, ich wollte durch E-Mail-Viren Kinderpornos auf die Universitätsrechner einschmuggeln, um die Entlassung von Mitarbeitern zu verursachen.
Und dabei unterstellten sie mir, dem Erzschurken und ausgewiesenen Fachmann und Experten für E-Mail-Authentifikation, daß ich dabei blöd genug wäre, an diese Kinderporno-Mails noch meinen eigenen Namen dranzuschreiben, denn nur Mails, in deren Header “danisch” vorkam wurden gesperrt.
Zitat dazu:
Er hatte und hat das erforderliche technische Wissen und zum gegebenen Zeitpunkt ein Motiv, aber keine Hemmungen außer der Sorge um sein Ansehen in der community. Er würde womöglich sogar meinen, der Welt einen Dienst zu erweisen. […]
Ein Jurist, dem ich das zur Bewertung gab, bezeichnete es als “Bizarre Lyrik”.
Und von solchen Leuten soll man sich prüfen lassen müssen. Der Leser möge selbst entscheiden, wem da Hemmungen fehlen.