Korruption: Ministerin Schavan ließ Exzellenz-Anträge vernichten
Als ausgerechnet die Universität Karlsruhe zur Exzellenzuniversität ernannt wurde rieb ich mir verwundert die Augen und fragte mich, wie konnte denn das passieren. Und weil ich keine Antwort wußte, fragte ich nicht nur mich, sondern auch die, die sie dazu ernannt haben. Heute erhielt ich zwei Schreiben der DFG und des BMBF. Grund genug, etwas in mein Blog zu schreiben. Von einem der auszog, das wundern zu lernen.
Hintergrund meiner Verwunderung war mein seit Jahren dauernder Promotionsstreit, in dem sich die Universität Karlsruhe als in jeder Hinsicht unfähig und inkompetent erwiesen hatte: Keiner kennt Prüfungsrecht, keiner weiß, was er als Prüfer zu tun hat, keiner ist in der Lage, ein Prüfungsgutachten zu erstellen. Die Uni Karlsruhe mußte selbst vortragen, daß sie ein Promotionsverfahren mangels tauglicher Prüfer nicht durchführen kann. Dafür habe ich mehrere Straftaten nachweisen können, bis hin zu mehreren Schmiergeldprüfungen. Auch fachlich sieht’s übel aus, viele Informatikprofessoren scheitern schon an Grundlagen und sind nicht in der Lage, frei erfundene Behauptungen von mathematischen Beweisen zu unterscheiden. Man verstieg sich sogar zu dem Standpunkt, daß es wissenschaftlich einerlei sei, ob ein mathematisches Theorem richtig, trivial und bekannt oder eben falsch und wiederlegt sei. Aus wissenschaftlicher Sicht bestehe da kein wesentlicher Unterschied. Und sowas soll eine “exzellente” Universität sein?
Besser noch: Die Universität Karlsruhe hatte sich – zumindest laut Presse – auch mit einem Graduiertenkolleg beworben. Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte sie aber etwas ganz anderes behauptet. Laut Promotionsordnung Informatik besteht die Prüfungsleistung zur Promotion aus der Dissertation und der mündlichen Prüfung. Von mir hatte man geldwerte Nebenleistungen gefordert, von denen in der Promotionsordnung nichts steht. Laut Universitäts- bzw. Landeshochschulgesetz kann jeder Studierende die Studienkommission anrufen und eine Untersuchung in Gang setzen, wenn von der Prüfungsordnung abgewichen wird. Das hat man verweigert. Vor Gericht erklärte man das damit, daß man keine Promotionsstudiengänge anbiete, weshalb ein Doktorand auch kein Studierender sei und es folglich auch keine Studienkommission gibt, die zuständig wäre und die ein Doktorand anrufen könne. Wie aber kann man sich dann mit einem Graduiertenkolleg bewerben? Was will man denn da bei der Exzellenzinitiative überprüft haben?
In solchen Fällen besinne ich mich auf den Ratschlag der Sesamstraße, die in solchen Dingen weit wissenschaftlicher ist als unsere Universitäten: “Wieso? Weshalb? Warum? Wer nicht fragt, bleibt dumm!” Also fragen wir mal. Zuerst vertraulich.
Da erhielt ich – so zufällig und nebenbei und aus vertraulicher Quelle – den folgenden Hinweis:
“Die wissenschaftlichen Mitglieder des Bewilligungsausschusses haben entgegen der Absprache mit den Ministern im Vorfeld des Bewilligungsausschusses eine Liste erstellt, bei der Anträge, die von den internationalen Gutachtern nicht ganz so gut wie andere beurteilt wurden, dennoch zur Förderung vorgesehen wurden und damit die besseren von der Förderung ausschlossen. Das Exzellenzcluster XXX, das von den Experten eine Bestnote erhielt und unter die besten neun Anträge kam, wurde dabei zugunsten weniger gut bewerteter Cluster aus Süddeutschland nicht zur Förderung vorgesehen. Hier haben sich offensichtlich einige deutsche Wissenschaftler der DFG über internationale Kriterien hinweggesetzt, um den süddeutschen Siegeruniversitäten die Zukunftskonzepte zu ermöglichen. Dabei wurde in Kauf genommen, dass das mit der Politik vereinbarte Verfahren, wonach über förderungswürdige aber nicht top bewertete Anträge gemeinsam entschieden werden sollte, nicht eingehalten wurde. Die Wissenschaftsminister konnten den Vorschlag der DFG nur noch abnicken. […] Interessant könnte das Protokoll der Sitzung der Gemeinsamen Kommission sein, in die genannte Liste erstellt wurde.”
So lief das also. Und das kann ich mir so richtig gut vorstellen. Denn auch Professor Beth, der mich als Vorgesetzter und Doktorvater erpresste, war jahrelang, bis zu seinem Tod, “hochgeschätzter” Gutachter der DFG. Was höchst erstaunlich ist, denn wie ich nicht nur aus meiner rund 10-jährigen Tätigkeit an dessen Institut, sondern eben auch aus den Vorgängen um das damalige Bundestagsgutachten und sein Promotionsgutachten weiß, war der Mann extrem inkompetent und mehr so ein Phantasieschwätzer. Er hielt sich für genial, aber kannte Informatik nicht einmal in Grundlagen. Er glaubte, einer der vier weltbesten Kryptologen zu sein, scheiterte aber an Trivialitäten. Eine Einschätzung, die mir von vielen bestätigt wurde. Und er mißbrauchte seine Macht ständig. Es gab mindestens 6 Streitfälle um Promotionen, und mit der halben Fachwelt war er hoffnungslos zerstritten. Und der war jahrelang DFG-Gutachter. Da ergab sich mir so ein richtig plastisches Bild dessen, was da bei der Exzellenzinitiative passiert sein mußte.
Also fragte ich beim Wissenschaftsrat nach den Protokollen, in die ich mal hineinschauen sollte. Man erklärte schroff, die seien vertraulich. Warum sie das seien und wer sie so klassifiziert hatte, sagte man nicht.
Als stellte ich Antrag auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Es ist zwar unklar, ob das auch für den Wissenschaftsrat Anwendung findet, aber wenn man nichts beantragt, erfährt man auch nichts. Deren Antwort vom 8.3.2007:
Sehr geehrte Frau Danisch,
mit E-Mail vom 7. Januar 2007 hatten Sie sich an den Wissenschaftsrat gewandt und angefragt, ob es möglich sei, das Protokoll der Sitzung der Gemeinsamen Kommission im Rahmen der Exzellenzinitiative einzusehen. Auf die Erwiderung von Frau Dr. …, dass es sich um ein vertrauliches Dokument handele, haben Sie unter Bezug auf § 1 Informationsfreiheitsgesetz nachgefragt, welche Behörde bzw. welches Ministerium den Wissenschaftsrat mit der Auswahl beauftragt habe. Wir bedauern, dass sich die Antwort hierauf verzögert hat.
Zunächst möchten wir Ihnen einige Informationen zum Verfahren im Rahmen der Exzellenzinitiative geben.
Das Programm der Exzellenzinitiative wird durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) durchgeführt; sie wirkt dabei mit dem Wissenschaftsrat zusammen (vgl. § 4 Abs. 1 der Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 91 b des Grundgesetzes (Forschungsförderung) über die Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen vom 18. Juli 2005).
Am Verfahren beteiligt ist die Gemeinsame Kommission, die aus einer Fach- und einer Strategiekommission besteht. Die Mitglieder der Fachkommission werden vom Senat der DFG bestimmt, die der Strategiekommission von der Wissenschaftlichen Kommmission des Wissenschaftsrates. Die Gemeinsame Kommission gibt zu den gestellten Anträgen eine Empfehlung auf der Grundlage der durchgeführten Begutachtungen ab. Über die tatsächliche Förderung der einzelnen Anträge wird dann durch einen Bewilligungsausschuss, der aus der Gemeinsamen Kommission und den für Wissenschaft zuständigen Minister/innen des Bundes und der Länder besteht, entschieden (vgl. § 4 Abs. 2,3,7 und 8).
In diesem Verfahren hat daher die von der Gemeinsamen Kommission beschlossene Empfehlung entscheidungsvorbereitenden Charakter.
Mit anderen Worten: der Wissenschaftsrat handelt hier im Auftrag von Bund und Ländern; die Mittel für die Förderung werden vom Bund und dem jeweiligen Sitzland im Verhältnis 75:25 v.H. getragen.
Vor diesem Hintergrund sehen wir leider keine Möglichkeit, Ihrer Bitte um Akteneinsicht nachzukommen.
Unabhängig davon weisen wir Ihre Behauptung, es habe “Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe” gegeben, als unrichtig zurück.
So ist das also. Der Bund hat ein Informationsfreiheitsgesetz. Einzelne Bundesländer auch. Wird man aber für beide tätig, gelten beide Gesetze nicht mehr. Während die Minister beklagen, daß ihnen schon das fertige (und vorab veröffentlichte) Endergebnis vorgelegt wurde, daß sie nur noch abnicken konnten, um einen Eklat zu vermeiden, stellt sich der Wissenschaftsrat auf den Standpunkt, er habe die Entscheidung ja nur vorbereitet, aber nicht getroffen. Wer hat denn jetzt eigentlich die Universität Karlsruhe zur Exzellenzuniversität erhoben? Bisher will’s keiner gewesen sein. Jeder sagt nur, daß er an der Entscheidung nicht beteiligt war.
Also gehen wir weiter zur DFG. Da schwante mir schon Übles. Denn die DFG war seit Jahren über Beths Machenschaften informiert. Und ebenso darüber, daß die Universität Karlsruhe nichts dagegen tat. Sie war aber der Auffassung, daß sie das alles nichts angeht und sie nicht stört. Das ist hochinteressant, denn laut ihren eigenen Empfehlungen dürfte die DFG an die Universität Karlsruhe keine Fördermittel mehr auszahlen. Vor ein paar Jahren hatte man noch öffentlichkeitswirksam posaunt, daß man von allen Universitäten fordere, daß sie Kommissionen zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens als Vorraussetzung von Fördermitteln fordere. Stellen die sich nun aber als Attrappe heraus, ignoriert man das. Das riecht doch sehr nach Täuschung der Öffentlichkeit.
Transparenz ist ohnehin nicht die Sache der DFG. Vor einiger Zeit erschien in SPIEGEL ONLINE ein Artikel über einen Professor. Dessen Forschungsanträge wurden von der DFG immer abgelehnt. Und nun wollte der einfach mal wissen, warum man sie eigentlich ablehnt. Einfach nur so wissen. Nicht aus böser Absicht, sondern in dem positiven und konstruktiven Ansinnen, künftig bessere Anträge schreiben zu wollen. Denn solange man ihm nicht verriet, warum man seine Anträge ablehnte, wußte er ja auch nicht, was er falsch machte. Doch, so die DFG, wo kämen wir dahin, wenn jemand wissen wollte, wie und warum sie ihre Steuermilliarden verteilen. Die DFG basiert auf dem Prinzip der Geheimhaltung. Entsprechend entschied zuerst das Verwaltungsgericht Köln, daß der Verwaltungsweg unzulässig ist, weil die DFG ein privatrechtlicher Verein sei und damit die Verwaltungsgerichte nicht zuständig. Also klagte der Professor vor dem Amtsgericht Bonn. Dieses wies seine Klage als unbegründet ab, ebenfalls weil die DFG ein Verein sei und keine hoheitlichen Aufgaben erfülle. Außerdem seien die Gutachter rechtlich Dritte, mit denen nun überhaupt kein Rechtsverhältnis bestünde. Als kein Anspruch auf Akteneinsicht. Und damit das ganze nicht vom nächsthöheren Gericht überprüft werden kann, den Streitwert auf 100 Euro festgesetzt.
Ganz schön pfiffig: Da werden regelmäßig Milliarden aus Steuergeldern verteilt, aber unter dem Vorwand der Freiheit von Forschung und Lehre werden Vereine wie DFG, Fraunhofer, DLR usw. zwischengeschaltet. Das Vereinsrecht als Barriere für das Verwaltungsrecht genutzt. Und damit effektiv den Vorwand geschaffen, in die Freiheit von Forschung und Lehre massiv einzugreifen.
Aber ist es wirklich so einfach? Meines Erachtens nicht. Denn die Forschungsförderung ist eine staatliche Aufgabe von Bund und Ländern. Die Vergabe von Forschungsgeldern ist hoheitlich (hierzu in Bälde mehr zum Thema Gesundheitskarte und Korruption). Und sie greift in Grundrechte von Forschern ein. Nämlich die Freiheit der Forschung und Lehre (Art. 5 III GG), die auch die Ausstattung mit Mitteln usw. betrifft. Und den freien Zugang zu öffentlichen Ämtern (Art. 33 II GG), die sich auch auf Universitäten und zeitlich beschränkte Aufträge, und damit auch auf Forschungsaufträge bezieht. Die Verletzung dieser Rechte ist auf dem Rechtsweg angreifbar, das garantiert Art. 19IV GG. Und darin steht auch:
Soweit eine andere Zuständigkeit nicht begründet ist, ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Der brave Professor hatte nur ein paar kleine juristische Fehler gemacht. Er hätte nicht auf Akteneinsicht klagen sollen, weil er dafür eben kein isoliertes Recht hat. Akteneinsicht für sich alleine ist kein Grundrecht. Er hätte gegen die Ablehnung seines Forschungsantrages klagen und zu diesem Zweck Akteneinsicht fordern müssen. Dann nämlich hätte das Verwaltungsgericht die Akten beiziehen müssen und er hätte sie im VG einsehen können. Und er hätte gleichzeitig gegen Verein und Regierung klagen müssen. Denn die Grundrechte wirken nur gegen die Staatsgewalten und nicht gegen einen Verein. Dann nämlich wäre man bei ordentlicher Klagebegründung zu dem Ergebnis gekommen, daß es rechtswidrig ist, daß der Staat die Milliarden einem Verein hinwirft, gegen den das Akteneinsichtsrecht nicht besteht. Der Fehler liegt darin, das Geld einem Verein anzuvertrauen, gegen den der Rechtsweg nicht funktioniert. Grundgesetz ausgehebelt.
Die DFG fühlt sich durch diese beiden Urteile jedenfalls in ihrer Willkür und Unangreifbarkeit bestärkt. Denkbar schlecht im Vorfeld der Exzellenzinitiative. Und das Informationsfreiheitsgesetz hatte man auch so formuliert, daß die bewährte Grundrechtsbarriere Verein weiter funktioniert. Und so bekam ich heute das Schreiben der DFG vom 21.3.2007, wonach mal wieder alles am Vereinsrecht abprallt.
Weil ich sowas schon erwartet hatte, stellte ich ebenfalls einen Antrag auf Akteneinsicht beim Bundesministerium für Forschung und Bildung. Für die gilt das Informationsfreiheitsgesetz nämlich auf jeden Fall, das ist abgeklärt. Die kommen da nicht raus.
Ebenfalls heute bekam ich aber deren Bescheid vom 22.3.2007 mit folgender kurioser Begründung:
- Was Beth als Gutachter bei der DFG trieb, ist überhaupt nicht nachprüfbar.
- Zwar war die Ministerin Schavan Mitglied des Bewilligungsausschusses, der zumindest formal die Entscheidung getroffen hat. Und sie hatte auch die Akten. Aber sie hat sie sofort nach der Entscheidung vernichtet. Ist das zu fassen? Der Wissenschaftsrat verwehrt Akteneinsicht, weil sie die Entscheidung nicht getroffen, sondern nur “vorbereitet” haben. Und die Wissenschaftsministerin vernichtet die Akten sofort nach der Entscheidungsfindung, noch bevor die Exzellenzinitiative überhaupt beendet oder das Geld ausbezahlt ist. Auf welcher Rechtsgrundlage wurden denn da Akten vernichtet? Warum hatte man es denn so eilig, eine CDROM zu shreddern? Warum überhaupt? Was zum Kuckuck ist an einer Exzellenz-Universität so geheim, daß man Datenträger vernichten muß? Waren diese Daten etwa formal klassifiziert? Wer hat denn da “Persönlich! Vertraulich!” draufgeschrieben? Ist die Ministerin nicht selbst entscheidungsfähig? Weil irgendwer irgendwo “Vertraulich” draufschreibt, vernichtet sie ohne nachzudenken Daten und rechtfertigt sich damit, daß das da draufstand?
Davon ganz abgesehen ist es auch unglaubwürdig. Da machen die einen riesigen Presserummel, es kommt monatelang in allen Nachrichten, mit viel Trara und Tamtam wird verkündet, international posaunt. Und sie haben nichts eiligeres und wichtigeres zu tun, als die Akten zu vernichten? Als ob es um einen bezahlten Strafzettel wegen Falschparkens ging? Wer’s glaubt wird selig.
- Die sonstigen Bewertungen liegen zwar vor, aber werden nicht herausgegeben. Weil “Persönlich! Vertraulich!” draufsteht. Wer das aber da draufgeschrieben hat und wer befugt sein sollte, das BMBF vom Informationsfreiheitsgesetz zu befreien, indem er irgendwo was draufschreibt, ist nicht ersichtlich. Das ist überhaupt die Idee: Man müßte mal versuchen, dem Finanzamt den Einblick in die Buchführung zu verweigern, weil da vorne “Persönlich! Vertraulich!” draufsteht. Mal sehen, wie die reagieren.
Es geht darum, daß die Beratungen noch andauern. Würde ich jetzt Akteneinsicht erhalten, würde das die Beratungen stören. Die Gutachter fühlten sich beeinträchtigt und würden nicht mehr mitspielen.
Dazu haben sie in der Tat allen Grund. Denn auch bei den bisherigen Prüfungsgutachten, die ich gesehen habe, versuchte man immer, die Gutachten geheimzuhalten. Alles, was ich aber in die Finger bekam, war abgrundtief schlecht, extrem fehlerhaft und einfach nur peinlich und korrupt. Kein Wunder also, daß diese Gutachter zu den Berufsgruppen gehören, die das Tageslicht fürchten.
Die Quintessenz daraus: Es gibt beim BMBF keine Akteneinsicht. Vor der Entscheidung gibt es sie nicht, weil es die Entscheidung beeinträchtigen würde. Danach gibt es sie auch nicht, weil die Akten nach der Entscheidung sofort vernichtet werden.
Was aber kann an einer Exzellenz-Initiative überhaupt vertraulich und persönlich sein? Da geht es doch um Dinge, mit denen man sich ohnehin in der Öffentlichkeit präsentieren will. Wie kann eine Universität exzellent sein, aber gleichzeitig geheim halten wollen, warum und womit? Und was hat die Ministerin Schavan überhaupt für komische Ansichten von Wissenschaftlichkeit und Exzellenz? Wir sind exzellent, aber keiner darf fragen, worin?
Langsam habe ich das Gefühl, daß diese ganze Exzellenziniative nichts anderes als ein einziger groß angelegter Schwindel ist, ein Bluff. Die USA haben seit den Terroranschlägen ein Warnsystem für die Terrorgefahr eingeführt, das mal auf gelb, mal auf orange, mal auf rot steht. Mal ist die Gefahr erhöht, mal höher, mal hoch. Macht tierisch Panik und nervös. Aber keiner weiß, wie die Bewertung zustandekommt, was die Stufen bedeuten, und welche Handlungen daraus folgen sollen. So etwas scheint mir auch die Exzellenziniative zu sein. Da war es wohl sehr wichtig, die Akten sofort verschwinden zu lassen. Und ausgerechnet die DFG, die immer so auf sauber und seriös macht, war mittendrin statt nur dabei.
Vielleicht haben wir es hier mit dem größten Betrugs- und Untreuefall der deutschen Wissenschaftsgeschichte zu tun. Ich bleibe dran und bohre weiter. Mal sehen womit. Vielleicht mit § 274 StGB (Urkundenunterdrückung)?