Fraunhofer-Institutsleiter als Nebentätigkeit?
16.6.2007 15:25
Meine Nachforschungen zu der Frage, wie es eigentlich mit den Beamtengesetzen der Länder zu vereinbaren sein soll, daß verbeamtete Professoren als genehmigte Nebentätigkeit ein Fraunhofer-Institut leiten, scheinen Wellen zu schlagen.
Mittlerweile gabs da schon Rückfragen und den Hinweis, daß ich Wirbel ausgelöst hätte. Im wesentlichen ergeben sich aus den Fraunhofer-Leitungsfunktionen zwei Fragestellungen:
- Wieso darf ein Beamter in einem so großen Umfang einer anderen als seiner hauptamtlichen Tätigkeit nachgehen?
- Welche Einkünfte erzielt er dadurch und darf er sie behalten, oder muß er sie dem Dienstherrn abliefern? Unterliegen solche Tätigkeiten dann, wenn sie Arbeiten für die öffentliche Hand umfassen, dem Doppelbesoldungsverbot?
Wer sich darüber wundert oder das alles für so völlig normal, unbedenklich und legal hält, möge doch mal den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.1.2007, 2 BvR 1188/05 lesen. Da stehen ein paar interessante Aspekte dazu drin, was der Dienstherr vom Beamten zu fordern und zu erwarten hat.