Ein Gespräch mit einem Dekan
Gestern hatte ich ein zufälliges Gespräch mit dem Dekan einer deutschen Informatikfakultät. Mich schaudert es jetzt noch:
Er sagte mir dabei so frei von der Leber weg, daß er überhaupt keine Lust und keine Absicht habe, sich mit Prüfungsrecht zu befassen, sich damit nicht auskenne und nicht daran denke, sich über seine Pflichten als Beamter zu informieren. Solange ihm die Rechtsabteilung der Universität nicht sage, daß er etwas zu tun habe, interessiere es ihn nicht. Er könne sich ja schließlich auch nicht mit Bauvorschriften befassen, nur weil er als Dekan etwas mit dem Fakultätsbau zu tun habe. Das sagt der mir so.
Der Mann ist, das muß man wissen, gleichzeitig auch Vorsitzender des Promotionsprüfungsausschusses. Er hat wesentliche Dienstpflichten ignoriert, die Erfüllung von Aufgaben unterlassen, und es interessiert ihn nicht einmal. Solange andere ihm nicht sagen, was er zu tun habe, tue er es nicht.
Daß ein Beamter Pflichten hat, daß er seine Pflichten nach dem Beamtengesetz in eigener Person und eigener Verantwortung zu erfüllen hat, daß andere Grundrechte gegen den Staat und damit gegen seine Beamten haben, so weit wird da nicht mehr gedacht. Handeln nur noch interessenorientiert. Alles, was keinen unmittelbaren Nutzen bringt, wird vermieden.
Ein Promotionsprüfungsausschussvorsitzender, den seine Pflichten und das Prüfungsrecht nicht interessieren. Sein Amtseid interessiert ihn auch nicht. Wir sind in Deutschland.