Das BMBF, die DFG und die Akteneinsicht
Neulich hatte ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz erneut Antrag auf Auskunft/Akteneinsicht beim Bundesministerium für Bildung und Forschung gestellt. Diesmal geht es nicht wie beim ersten Antrag um die Exzellenzinitiative, sondern allgemein um die Vergabe von Forschungsgeldern durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG.
Hintergrund sind einige Seltsamkeiten bei der DFG, die ja durchaus einige Geheimniskrämerei treibt.
Die DFG hat nun seit 1998 ihre Empfehlungen der Kommission “Selbstkontrolle in der. Wissenschaft”, die unter anderem besagen, daß die DFG Gelder an Institutionen nicht mehr auszahlen darf, die gegen die wissenschaftlichen Empfehlungen verstoßen. Deshalb müssen z. B. die Universitäten inzwischen alle eine “Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens” haben.
Die Untersuchung wissenschaftlichen Fehlverhaltens den Universitäten selbst anzuvertrauen ist ungefähr so sinnvoll, wie Doping-Kontrollen nur von Radrennfahrern durchführen zu lassen. Dazu kommt, daß diese Kommissionen meist nur auf dem Papier existieren, aber nicht in der Realität. Oft besagt die Verfahrensordnungen, daß Eingaben vertraulich zu behandeln sind, was aber an der Nichtexistenz der Kommission oft scheitert. De facto muß man dann erst einmal beim Rektor anfragen, wie denn diese Kommission überhaupt zu erreichen sein, was oft darauf hinausläuft, daß der sie erst einmal gründen bzw. Personen einsetzen muß. Nichts mit vertraulich und so. Und tatsächlich machen diese Kommissionen dann erfahrungsgemäß gar nichts, oder – wie es mir mit der ETH Zürich passierte – liefern noch falsche Untersuchungsergebnisse ab.
Die Konsequenz dessen wäre, daß die DFG an solche Universitäten nicht mehr zahlen dürfte. Sie tut es aber. Sogar wenn man sie auf Probleme hinweist. Ihre eigenen Richtlinien interessieren die DFG überhaupt nicht.
Also wollte ich vom BMBF wissen, ob diese Empfehlungen Grundlage der Zahlungen aus Steuergeldern sind und welche Auflagen es da an die DFG gibt. Es könnte nämlich gut sein, daß die DFG da massiv gegen die Auflagen verstößt.
Heute bekam ich nun einen Brief vom BMBF. Die Bearbeitung dauert urlaubsbedingt noch etwas. Halbwegs nachvollziehbar. Dann aber die Aussage:
Vorsorglich weise ich darauf hin, dass für die Bearbeitung Ihres Antrags gemäß § 10 IFG i. V. m . der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem IFG Gebühren und Auslagen in HÖhe von voraussichtlich rund 500 Euro anfallen werden.
Na, sowas. Eine einfach kurze Anfrage soll gleich 500 Euro kosten?
§ 10 IFG Absatz 2 besagt, daß die Gebühren auch bei Aufwand nicht so hoch angesetzt werden dürfen, daß der Informationsanspruch vereitelt wird. Und viel zu hoch erscheint es mir schon deshalb, weil selbst kompliziertere Anfragen bei anderen Bundesbehörden so um die 50 Euro liegen. Schauen wir also mal in die Verordnung: Da steht, daß einfache Auskünfte selbst bei Übermittlung von wenigen Kopieren gebührenfrei sind. Selbst wenn da in massivem Umfang Abschriften zusammengestellt und schutzwürdige Daten heraussortiert werden müßten, läge der Gebührenrahmen zwischen 30 und 500 Euro. Und schon bei einer so einfachen Anfrage wollen sie am oberen Ende der Gebührenskala liegen?
Das BMBF vergibt jährlich Milliardenbeträge an die DFG, und es soll angeblich ein großer Aufwand sein herauszufinden, unter welchen Bedingungen man das tut?
Ist das nicht seltsam?
Ich glaube, jetzt weiß ich, wo die ihr Geld herkriegen…