Das “Schweigen der Quandts”
Ich habe gerade im Dritten des NDR die längere Version der Dokumentation “Das Schweigen der Quandts” gesehen, ein überaus beklemmender Bericht darüber, wie Deutschlands reichste Familie zu ihrem Vermögen gekommen ist. Es wurde im Film aufgezeigt (behauptet? Was stimmt daran, was nicht?), welche Verbindungen zwischen der Familie Quandt und dem Nazi-Regime bestand.
Man sollte dazu wissen, daß die Familie Quandt Hauptaktionär von BMW ist und BMW – so heißt es zumindest – zu dem gemacht hat, was BMW heute ist.
Nur mal so als Anmerkung: Es gab kürzlich in der Presse die Behauptung, daß BMW in den USA eine ganze Universität unter seine Kontrolle gebracht hat. Man fürchtet, daß da von außen vorgegeben wird, wer da noch Wissenschaftler werden kann und darf. Ob das so stimmt? Hört sich zumindest plausibel an.
Wissen sollte man vielleicht auch, daß Stefan Quandt im Universitätsrat der Universität Karlsruhe ist und bei der Auswahl des Dreiervorschlags bei der letzten Rektorwahl mitgewirkt hat. Im Ergebnis führte das zur Wahl des Rektors Hippler. Hippler wurde also von einem der reichsten Menschen der Welt ausgesucht.
Für die Besetzung solcher Stellen gilt in Deutschland Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, wonach jeder Deutsche nach der Kriterientrias Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleiche Zugang zu öffentlichen Ämtern hat. Gilt auch für die Ämter an Universitäten.
Damit dieses Grundrecht gewahrt wird, haben die Gerichte – Verwaltungsgerichte, der Bundesgerichtshof, sogar das Bundesverfassungsgericht – diverse Anforderungen an Ausschreibung, Durchführung der Auswahl und die Dokumentation entwickelt. Dazu gehört beispielsweise, daß jeder Bewerber Anspruch auf eine Begründung hat und die Auswahlentscheidungen usw. nachvollziehbar zu dokumentieren sind.
Hier ist nichts davon passiert. Über die Hälfte der Bewerber hat man von vornherein aussortiert, und es gab nur bei einem einzigen eine Begründung (zu alt). Nichts greifbar, nichts nachvollziehbar. Im Gegenteil: Eines der Sitzungsprotokolle hat jemand anderes dann noch nachträglich frisiert, damit es besser aussieht.
Kann man hier ein Versehen und Unkenntnis des Art. 33 Abs. 2 GG unterstellen? Immerhin ist der an Universitäten zwar gültig, aber de facto so gut wie unbekannt.
Eine weitere an diesem Auswahlverfahren beteiligte Person war eine Richterin des Bundesverfassungsgerichts, die ebenfalls Mitglied des Universitätsrates der Universität Karlsruhe ist.
Kann man der auch ein Versehen und Unkenntnis des Art. 33 Abs. 2 GG unterstellen?
Sollte man sich als Wissenschaftler über solche Dinge Gedanken machen?