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Demnächst die nächste Version von “Adele und die Fledermaus”

Hadmut Danisch
8.12.2007 23:35

Da einige gefragt haben: Die nächste Version von “Adele und die Fledermaus” wird es voraussichtlich zum Jahreswechsel oder kurz danach geben.

Es hat inzwischen eine ganze Menge erstaunlicher Vorgänge gegeben, die für ein Blog entweder zu komplex und umfassend wären oder die ich aus verschiedenen Gründen noch nicht ins Blog schreiben konnte – manchmal muß man ein paar Sachen eben noch etwas tiefer ausforschen und untersuchen. Außerdem habe ich diese Woche ein paar Sachen bekommen, bei denen man mit den Ohren schlackern kann. Auch da muß ich noch ein paar Sachen “ermitteln”.

Ich hab wieder jede Menge Arbeit und es wird einiges zu lesen geben, zwischen schwachsinnig und tiefgründig. 🙂

10 Kommentare (RSS-Feed)

Stefan
9.12.2007 16:31
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Wird man die Neuigkeiten am Ende finden, oder muß man sich die im Text zusammensuchen?

(:gepannt:)


Hadmut
9.12.2007 19:45
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Wird im wesentlichen am hinteren Ende (vor dem Anhang) kontinuierlich weitergehen.

Aller Voraussicht nach wird bis dahin auch ein neuer Abschnitt eröffnet.

Und auch im Anhang unter Sonstiges wird es noch ein paar neue Sachen geben.

Also nicht im Text zusammensuchen, sondern “weiterlesen”.

Hab aber noch ne ganze Menge Arbeit, bis es soweit ist.


Stefan
10.12.2007 14:54
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Danke.


Jens
10.12.2007 15:10
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Läuft aktuell eigentlich noch ein Gerichtsverfahren? Das gegen den zweiten Prüfungsbescheid? Wenn ja, ist irgendwann mit mündlicher Verhandlung zu rechnen?


Hadmut
10.12.2007 15:46
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Nein.

Das Verwaltungsgericht hat meine Klage gerade abgelehnt, ich habe das Urteil am Donnerstag erhalten. Deshalb auch die nächste Version von Adele.

Interessanterweise kommt das Gericht nicht etwa zu dem Ergebnis, daß die Gutachten richtig wären.

Das Gericht räumt durchaus ein, daß Beth wohl befangen war, aber daß ich das aufgrund des gerichtlichen Werdelaufs nicht mehr angreifen könnte.

Das Gericht räumt ebenfalls ein, daß Beths Gutachten fachlich falsch sein könnte. Darauf käme es aber nicht mehr an.

Das Gericht räumt weiter ein, daß der Zweitgutachter Maurer nicht wußte, worum es geht und die Aufgabenstellung nicht kannte. Da wäre ich aber selbst dran schuld weil ich es versäumt hätte ihm mitzuteilen, was die Aufgabe war.

Dabei kommt das Gericht außerdem zu dem erstaunlichen Ergebnis, daß seine Begründung, die er nachgereicht habe, ausreichend sei. Tatsächlich hatte er aber erklärt, daß er einem deutschen Gericht keine Rechenschaft schuldig sei und ablehnende Prüfungsbewertungen grundsätzlich nicht zu begründen wären.

Das Urteil enthält eine unglaubliche Fülle von Tatbestandsfehlern.

Das Gericht setzt sich außerdem über jede Menge höchstrichterlicher Rechtsprechung hinweg. Beispielsweise hebt das Gericht so gut wie allein darauf ab, daß ich den Neuigkeitswert der Dissertation nicht nachgewiesen habe, stellt aber selbst fest, daß dies nur in der Promotionsordnung und nicht im Gesetz gefordert wurde. Prüfungsanforderungen bedürfen laut BVerfG aber der gesetzlichen Grundlage. Sie dürfen laut BVerfG auch nicht unnötig sein, und unnötig ist es schon deshalb, weil es in der neuen Promotionsordnung nicht mehr drin steht.

Ein anderer Punkt ist, daß das Gericht sich auf die Aussage des
Sachverständigen Vinck gestützt hat. Das Gericht schreibt zwar immer “überzeugend”, de facto hat es aber überhaupt nicht verstanden, was der gesagt hatte und plappert nur nach. Und der hat das Gericht eben systematisch hinters Licht geführt und den einen vom Pferd erzählt. Dinge die nicht möglich sind usw. Jedesmal, wenn ich ihm etwas entgegenhielt um die Unrichtigkeit zu belegen, verbot mir der Vorsitzende das unzulässigerweise. Das hat man aber alles aus dem Protokoll herausgeschnitten.

Ich hatte den Sachverständigen auch mitten in der Verhandlung wegen Befangenheit abgelehnt, weil er falsche Aussagen machte. Hat man auch aus dem Protokoll rausgeschnitten.

Ich hatte vorher fachlich zur Fehlerhaftigkeit von Vincks Behauptungen vorgetragen, das hatte das Gericht aber zurückgehalten und nicht an Vinck weitergeleitet. In der Verhandlung sagte er dann, das habe er alles nicht gelesen. Was eigentlich seine Aussage unverwertbar macht. Als ich ihm dann die Papers, die die Kammer zurückhielt, und seine eigenen Vorlesungsfolien unter die Nase hielt um ihm zu beweisen, daß er Quatsch daherredet, hat das Gericht mir das verboten. Fast alles aus dem Protokoll rausgeschnitten.

Ich hatte ihm vorgehalten, daß das, was er forderte, der Aufgabenstellung zuwiderlief. Er sagte, das interessiere ihn überhaupt nicht.

usw. usw.

Derzeit prüfe ich mit einem Anwalt die Berufungsaussichten.

Außerdem will ich mal das Protokoll wegen Fehlerhaftigkeit angehen.

Im Nachhinein betrachtet wäre es dringend nötig gewesen, mit Zeugen in die Verhandlung zu gehen, um diese Protokollmanipulationen nachzuweisen. Mit sowas hätte selbst ich nicht gerechnet.

Hintergrund der Sache war wohl, daß einer der Richter mal andeutete, daß mir nach 10 Jahren mit der Dissertation sowieso nicht mehr geholfen sei. Es war außerdem klar, daß das Gericht mit den fachlichen Fragen hoffnungslos überfordert war. Das Gericht räumte ja im Urteil sogar ein, daß es kaum möglich ist, in Deutschland Informatik-Professoren für das Thema zu finden, will aber selbst Vincks Aussagen verstanden haben.

Insofern verstehe ich das Urteil auch nicht als Überzeugung des Gerichts, sondern mehr als ein Versuch der Not-Beendigung.

Das ganze Urteil ist in sich völlig unlogisch. So sagen sie einerseits, daß Maurer damit Recht habe, daß das Theorem trivial und allgemeinbekannt sei. Andererseits wollen sie aufgrund von Vincks Aussage erkannt haben, daß das Theorem wie Beth behauptet falsch sei.

Weil das Gericht aber den Widerspruch dazwischen nicht aufgelöst bekam und Vinck das nicht erkläre konnte, kommt man zu dem Ergebnis, daß das Theorem “populärwissenschaftlich” richtig aber trivial sei und Maurer das so gemeint haben müßte, weil der die Sache populärwissenschaftlich betrachte, während das selbe Theorem richtig-wissenschaftlich falsch sei, weil Beth das so betrachtet habe, und der damit auch richtig liege.

Würde mich echt mal interessieren was Maurer davon hält, daß das Gericht ihm unterstellte, daß er das angeblich so triviale und allgemeinbekannte Theorem nur populärwissenschaftlich beurteilen konnte. Und daß ich dran schuld sei, daß Maurer nicht wußte, was er zu tun hatte.

Ich werde jetzt jedenfalls erst mal gegen das Protokoll Einwendungen erheben. Und außerdem prüfen, ob ich gegen Vinck wegen uneidlicher Falschaussage vorgehe. Ich hatte die Beeidung beantragt, dem ist das Gericht aber auch nicht nachgekommen.

Ach ja: Ich hatte eine ganze Reihe von Vergleichsdissertationen aufgeführt, die nachweislich schlechter sind als meine und trotzdem Bestnoten bekommen haben. Das haben weder Gericht noch Uni in Abrede gestellt. Nur seien Promotionen überhaupt nicht vergleichbar, weshalb man es hinnehmen müßte, daß eine schlechtere Dissertation trotzdem eine Super-Note bekommt, während die bessere abgelehnt wird. Außerdem, so das Gericht, hätten die dann eben ihre Doktorgrade zu Unrecht bekommen, und Gleichheit im Unrecht sei eben nicht einklagbar.

Und es war eben auch die Aussage des Gerichts, daß ich fehlerhafte Gutachten hinzunehmen hätte.

Das ist natürlich eine sehr deutliche Aussage (eines promovierten Richters) über das deutsche Promotionswesen. Da man im Bologna-Prozess gerade versucht, die deutsche Promotion eben aus diesem Grunde abzuschaffen, weil die Bewertung willkürlich und überhaupt nichts vergleichbar und nachvollziehbar ist, werde ich die dort mal unterstützen, damit dieser Unfug endlich aufhört.

Interessant auch die Nebenfeststellung, daß es an der Universität Karlsruhe keine Promotionsstudiengänge gibt. Genau dafür hatte die Uni meines Wissens aber die Ernennung zur Exzellenzuniversität erhalten.

Gab noch jede Menge andere faule Stellen an diesem Verfahren.

Es war ein schwerer Fehler meinerseits, ohne Zeugen in die Verhandlung zu gehen. Das hätte selbst ich nicht gedacht, wie da das Protokoll zurechtgeschnitten wird.

Die Sache könnte aber auch ein paar positive Aspekte haben. Das muß ich aber erst noch was untersuchen.

Wie gesagt: Details in Bälde in Adele.


Jens
10.12.2007 16:12
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Außerdem will ich mal das Protokoll wegen Fehlerhaftigkeit angehen.

Im Nachhinein betrachtet wäre es dringend nötig gewesen, mit Zeugen in die Verhandlung zu gehen, um diese Protokollmanipulationen nachzuweisen. Mit sowas hätte selbst ich nicht gerechnet.

ACK – da liegt ja schon die Straftat der Falschbeurkundung nahe.


Hadmut
10.12.2007 16:19
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Na, ganz so einfach isses a priori nicht.

Es hat “ä Gschmäckle”, das auf jeden Fall.

Aber nur weil es nicht richtig ist, ist es noch nicht gleich Falschbeurkundung, da müssen schon noch ein paar Aspekte hinzutreten.

Wie gesagt, da muß ich jetzt erst mal nachforschen.


Jens
11.12.2007 1:39
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Das Verwaltungsgericht hat meine Klage gerade abgelehnt, ich habe das Urteil am Donnerstag erhalten.

Das tut mir leid. Hast Du eigentlich Unterstützung durch eine Gewerkschaft oder so, oder machst Du das alles alleine?

Und zum Urteil: Für 13,00 € kann man da einen Gerichtsangestellten vermutlich ziemlich viel anonymisieren lassen, oder?


Hadmut
11.12.2007 1:59
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Nein, bisher mache ich das in der Hauptsache (fast) alles alleine.

Im Hintergrund, so ganz heimlich und konspirativ, hab ich Kontakt mit einer Reihe von Informatik-Professoren, die mir gelegentlich Hinweise, Informationen usw. geben. Einige sympathisieren mit mir, wollen dabei aber nicht entdeckt werden, um nicht von der Community zusammengetreten zu werden. Also werde ich hier auch nicht zu erkennen geben, wer das ist.

Ich stehe außerdem Kontakt mit einigen Rechtsanwälten, die mir da auch schon was geholfen haben. Manche Sachen unterliegen der Anwaltspflicht.

Gewerkschaft? Gibt’s nicht.

Aufgrund meiner Webseiten zum Prüfungsrecht bin ich längst so ne Art Kummertante für Prüfungsprobleme aller Art geworden. So ca. alle 2-3 Wochen meldet sich irgendwer bei mir und erzählt mir über krumme Prüfungsmanipulationen. Betrifft auch Sachen außerhalb der Universität, aber vornehmlich Promotionsprobleme. Deshalb erfahre ich da ziemlich viel, verglichen mit dem normalen Informationslevel. Manchmal rufen sogar Rechtsanwälte an weil sie in ihren Prüfungsrechtsfällen nicht weiterwissen.

“Gewerkschaft” wäre übrigens nicht schlecht. Ich bekomme ständig Zuspruch von einzelnen Betroffenen.

Von den sogenannten “Studierendenvertretern” (die ja eigentlich eine Art Gewerkschaft bilden sollten) bin ich aber auch schon beschimpft worden, vor allem von denen, die in Parteien irgendwelche Funktionen haben. Politisch gesehen ist das Willkürsystem durchaus erwünscht, deshalb passiert ja auch nichts dagegen. Deshalb wird es auch keine Gewerkschaft geben.

Alles, was ich bisher an Studierenden- oder Doktorandenvertretungen gesehen habe, war einfach lausig. Ich habe bisher noch nicht mal eine Fachschaft gesehen, die Prüfungsrechtsbücher hatte. Da werden immer schön Musterlösungen abgekupfert und Schafe nach der Strömung getrieben.


Jens
11.12.2007 13:16
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“Gewerkschaft” wäre übrigens nicht schlecht.

Also meine Studiengebührenklage wird von ver.di bezahlt.

So ein Fall wie Deiner müßte eigentlich auch vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz erfaßt sein (wenn Du damals in einer solchen gewesen wärest). Wobei für den gewerkschaftlichen Rechtsschutz ja gewissermaßen ein Opportunitätsprinzip gilt (die Rechtsverfolgung muß im gewerkschaftlichen Interesse liegen).