Steuerbetrug durch Professoren?
Noch so ne Sache am Rande: Wie manche Professoren die Steuer behumsen.
Im Umfeld der Universitäten bilden sich gelegentlich kleine Vereine, die sich irgendein Thema aus dem Forschungsbereich zum Ziel setzen, und in denen oft fast nur Professoren oder vielleicht noch ein paar Industrievertreter vertreten sind. Und die forschen da so vor sich hin, machen mal ne Konferenz, laden sich selbst zur Konferenz ein und reichern ihre Veröffentlichungsliste dadurch an, vernetzen sich indem sie sich gegenseitig in den Beirat berufen, werden vielleicht auch mal als Sachverständige benannt. Mal etwas seriöser, mal etwas mehr Ringelpietz mit Anfassen.
Dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Das dürfen die. Dafür sind Vereine da.
Und das ist so auch nicht schlecht. Denn einige dieser Vereine haben hochinteressante Themen. Da könnte man wirklich interessante Sachen machen und auch mit den richtigen Leuten kooperieren. Eigentlich ist sowas sogar sinnvoll. Eigentlich.
Interessant wird es, wenn man versucht, diesen Vereinen beizutreten. Das geht nämlich nicht so einfach. Da stellt man einen Antrag und der wird dann oft überhaupt nicht beantwortet. Fragt man mal nach einem Jahr oder so nach, dann kann man erfahren, daß das eigentlich so nicht erwünscht ist, daß jemand in den Verein eintritt.
Mal heißt es, man würde gerne unter sich oder unter seinesgleichen bleiben. Freilich stünde es in der Satzung, daß man beitreten könnte. Aber an die halte man sich eben nicht. Man tritt nicht ein. Man wird eingeladen. Oder eben nicht.
Oder es heißt, daß der Verein gar nicht dazu gedacht sei, daß da noch jemand eintritt. Der Verein sei allein dafür ausgelegt, Spenden zu empfangen. Man könne gerne als spendendes “Mitglied” eine Kontonummer erfahren, aber so als normales Mitglied einzutreten sei nicht vorgesehen.
Und dann wird es schon kritisch.
Jedermann darf in Deutschland einen Verein gründen, sofern er hinreichend viele Leute für die Mindestmitgliederzahl zusammenbekommt. Und man kann ohne weiteres bestimmen, daß andere nicht so in den Verein eintreten können, sondern daß man nur auf Einladung beitreten kann. Oder nur mit Genehmigung der Mitglieder. Oder gar nicht. Das geht alles. Das darf man.
Aber man muß es in die Satzung schreiben. Das, was in der Satzung steht, das gilt. Und wenn da steht, daß man eintreten kann, dann kann man das auch. Und wenn der Vorstand da dann nicht mitmacht, dann verletzt er seine gesetzlichen Pflichten, weil er gegen die Satzung verstößt. Das darf er nicht. Wer also Aufnahmeanträge nicht annimmt obwohl es in der Satzung steht, handelt rechtswidrig. Genau deshalb muß das alles ja auch auf dem Amtsgericht registriert werden, damit da nicht jeder rein- und rumschreibt, was gerade gewollt ist. Das muß eindeutig sein.
Jetzt könnte man freilich einwenden, wo das Problem sei, wenn der Vorstand Mitgliedsanträge nicht animmt. Man könnte ja einfach die Satzung ändern und das Ergebnis wäre das gleiche. Also liefe es ja so oder so darauf hinaus, daß der Verein macht, was er will. Satzung ist doch Formalienreiterei.
Da kommt jetzt ein anderer Aspekt hinzu:
Viele dieser Vereine sind – mehr oder weniger offensichtlich – als gemeinnützig anerkannt. Das heißt, daß sie besondere Steuervorteile genießen. Wer dem Verein etwas spendet, kann dies von der Steuer absetzen. Die Vereine werden also vom Fiskus – von uns allen – subventioniert. Und das kann einiges ausmachen.
Gemeinnützigkeit setzt aber rechtlich voraus, daß der Verein jedem offen steht, denn nur dann ist er eben gemeinnützig.
Das wird oft so mißverstanden, daß ja das, was der Verein hervorbringe, etwa die Forschungsergebnisse, jedem nützten. Das ist Quark. Gemeinnützig heißt, daß jeder in den Verein eintreten können muß um selbst daran teilzunehmen.
Dieses “Jeder” hat gewisse rechtliche Einschränkungen. Der Verein kann den Zugang durchaus beschränken und zwar auf die, die den Vereinszweck überhaupt erfüllen können. Beispielsweise ist es unschädlich, wenn ein gemeinnütziger Tauchsportverein jemanden nicht aufnimmt, der aus medizinischen Gründen nicht tauchen darf, weil der eben den Vereinszweck nachvollziehbar nicht verfolgen kann.
Wenn aber ein Verein Leute nicht aufnimmt obwohl sie den Zweck erfüllen könnten, dann ist der Verein nicht gemeinnützig.
Deshalb muß der Verein zur Anerkenntnis der Gemeinnützigkeit über seine Satzung nachweisen, daß jeder eintreten kann. Die Satzung ist, was zählt und was geprüft wird. Klingelt da was? Genau!
Das heißt, man macht Vereine, die faktisch nicht gemeinützig sind und nicht sein sollen, um die volle Kontrolle und das Monopol zu behalten. Man nimmt so gewissermaßen die Kompetenz für ein Thema für sich in Anspruch. Und läßt andere dazu nicht rein.
So kann man sich wunderbar gegenseitig für kompetent erklären und seine Veröffentlichungslisten verlängern, indem man einfach vereinsmäßige Konferenzen veranstaltet. Oder sich gegenseitig in den Beirat beruft. Es klingt immer toll, wenn man nach außen hin im Beirat für Sicherheit und Ordnung im Verein für Ordnung und Sicherheit oder so ähnlich sitzt, obwohl man da gar nichts tut und auch nichts wissen mußte, um da reinzustolpern. Kompetenzverstärker werden aus dem Sozialgefüge nur dann generiert, wenn man unter sich bleiben kann. Stellt Euch vor, da würde jemand ernsthafte Wahlen fordern oder einen Rechenschaftsbericht verlangen. Undenkbar.
Um jetzt aber die steuerliche Förderung zu erhalten, schreibt man pro Forma in die Satzung daß jeder eintreten könnte, und “verliert” dann eben den Mitgliedsantrag, falls jemand so vermessen ist, ohne Einladung beitreten zu wollen. Täuscht also den Fiskus.
Ich habe es selbst bei zweien dieser Vereine versucht. Die sagen einem nicht, daß sie nicht wollen. Die reagieren einfach überhaupt nicht auf Anträge. Fragt man dann nach einem Jahr oder so nach, drucksen sie erst rum und erzählen dann irgendwas, daß irgendwer irgendwie irgendwas nicht beschlossen habe, jedenfalls nicht so, wie es in der Satzung steht. War meines Erachtens deutlich belegt, daß das keine Versehen sind.
Kommt das raus, dann haftet der Vorstand persönlich und rückwirkend, u. U. bis zur Vereinsgründung, für die zu Unrecht gewährten Steuervergünstigungen. Das kann teuer werden.
Außerdem ist es eine Straftat. Das kann übel werden.
Was ich aber besonders bedenklich finde:
Einige solcher Vereine finden sich auch im Bereich Recht und Sicherheit. Und manchmal finden sich da in den verantwortlichen Stellen auch Hochschullehrer des Rechts oder Leute, die Sicherheit lehren. Und werden sogar als Sachverständige in den Bundestag oder vor Gerichte geladen.
Ich bin mir nicht sicher, ob das die geeigneten Leute dafür sind.
(Anmerkung: Ich bin selbst im Vorstand eines Vereines und habe an der Gründung und der Festlegung der Satzung mitgewirkt. Aus genau diesem Grund haben wir auf die Gemeinnützigkeit verzichtet obwohl wir sie hätten bekommen können. So können wir ganz legal und offiziell selbst entscheiden, wer reinkommt. Kostet uns ein paar Kröten, dafür ist es ehrlich. Es wurde von allen Mitgliedern einstimmig für richtig so befunden.)