Universitäten, Professoren, Hausberufungen
Wieder mal etwas aus dem Hochschulbereich:
Bei der Besetzung einer Informatik-Professur gibt es Ärger, weil die Universität einen Mitarbeiter berufen will, obwohl das Hausberufungsverbot dies eigentlich nicht zulässt. Das Gesetz fordert eine begründete Ausnahme.
Kurios ist, wie die Universität und das zuständige Ministerium nun das Vorliegen dieser Voraussetzungen begründet:
Der betreffende Bewerber hat vor einiger Zeit ein Emmy Noether-Stipendium erhalten. Um dies zu beantragen, muß die Hochschule zusätzlich erklären, daß die Voraussetzungen für eine Hausberufung vorliegen (siehe Informationen für die Wissenschaft Nr. 1 vom 13.2.2002).
Die Logik der Hochschule ist nun die: Weil man es damals behauptet und derjenige tatsächlich das Stipendium bekommen hat, muß im Umkehrschluß die Behauptung also wahr gewesen und die Voraussetzungen für die Hausberufung damit erfüllt gewesen sein.
Man behauptet etwas, und weil es jemand geglaubt hat, folgt daraus, daß es wahr gewesen sein muß.
Könnte eine völlig neue Verteidigungsstrategie gegen Betrugsvorwürfe werden: Wenn jemand darauf hereingefallen ist (und im wesentlichen nur dann ist es vollendeter Betrug), folgt daraus, daß die Aussage wahr war und folglich keine Täuschung vorliegen kann. Mal wieder typisch deutsch-wissenschaftlich.
Hatte sich nicht einst Baron von Münchhausen auch am eigenen Haarschopf aus dem Sumpf gezogen? Der muß wohl Informatiker gewesen sein.
Frag sich allerdings, ob die DFG solche Denkweisen bewußt billigt oder nicht. Ich bin mir da nicht sicher.