IT-Sicherheit in der deutschen Wissenschaft
Was eine deutsche Universität, genauer gesagt ein Lehrstuhlvertreter, mit dem der Lehrstuhl “IT-Sicherheit” besetzt werden soll, unter IT-Sicherheit versteht:
Genauer gesagt, was er meint, was alles nicht dazu gehört. Da wird in einem Schriftsatz vor einem Gericht vorgetragen, daß man als Professor für IT-Sicherheit (!) von folgenden Themen keine Ahnung haben müßte, weil das alles nicht direkt zur IT-Sicherheit gehöre. Die folgenden Begriffe sind auf einer DIN A4-Seite in laufenden Text explizit alle so aufgezählt, ich habe sie als Liste in der Reihenfolge des Auftauchens hier aufgelistet:
- Betriebssystemsicherheit
- Softwaresicherheit
- Angriffstechniken
- Virenfilter
- Contentfilter
- Firewalls
- Netzwerkdesign
- Planung von Rechenzentren
- Staatliche Kommunikationsüberwachung
- Alarmierungs- und Überwachungstechniken
- Hochverfügbarkeit
- Sicherheitsmanagement
- Bedrohungsanalyse
- Angriffsverfolgung
- Intrusion Detection
- Virtualisierungstechniken
- Risikomanagement
- Zugangs- und Gebäudesicherheit
- Authentifikationstechnik und Token
- Untersuchungen und Security Assessment
- Forensik
- Kriminalistik
- Datenschutzrecht
- Strafrecht
- Strafprozessrecht
- Sachverständigenrecht
- Vertragsrecht
- Verfassungsrecht
Eigentlich nicht mehr nötig, daß ich dazu noch was sage.
3 Kommentare (RSS-Feed)
Beim ersten Lesen dachte ich mir: “Naja, Türsteher vor der Disco könnte er immer noch sein. Ist auch Security”. Aber “Zugangs- und Gebäudesicherheit” muss er ja auch nicht können …
Ein paar mehr Informationen zu den Umständen wären schon interessant.
Die Positivliste ist verdammt knapp: Formale Grundlagen der Kryptographie und Quantenkryptographie.
Türsteher ist auch nichts, der Mann ist von akademischer Statur.
Umstände? Es geht halt um einen Streit um eine Professur. Der Mann soll Professor für IT-Sicherheit werden, man will ihn berufen. Nun kam ein Konkurrent daher und meinte “Ich kann was, was Du nicht kannst. Und zwar ziemlich viel.” Daraufhin lies der besagte Erste durch seinen Rechtsanwalt mitteilen, daß dies alles Fähigkeiten sei, die man in der Wissenschaft als Professor für IT-Sicherheit nicht brauche, die da nicht verlangt seien.
Er hat sich – wohlgemerkt – nicht auf die Liste bezogen, sondern sämtliche Begriffe in normalen Textfluß selbst als überflüssig und sachfremd aufgezählt.
Gibt es auch eine Positivliste? 🙂