Die Richtlinien der ETH Zürich zu wissenschaftlichem Fehlverhalten
Da kommt mir gerade noch ein böser Gedanke:
Gerade habe ich meine Kritik zu einer Dissertation der ETH Zürich über Wissenschaftsbetrug gelesen, in dem die Autorin Marion Völger unter anderen davon berichtete, daß 2003/2004 an der ETH Zürich Richtlinien zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten eingeführt wurden. Die, an die sich die Professoren der ETH Zürich selbst nicht halten.
Irgendwas ist doch da faul.
Interessanterweise stammt diese Dissertation von Mitte 2004, also ziemlich genau dem Zeitpunkt, zu dem die Richtlinien festgelegt wurden. Laut dieser Webseite war die Autorin gleichzeitig im Rechtsdienst der ETH Zürich – und hat währenddessen promoviert.
Der Rechtsdienst war aber zweifellos auch für die Richtlinien zuständig. Und wenn die Frau schon darüber promoviert, dann war sie da zweifellos selbst dran beteiligt. Die zeitliche Koinzidenz ist verblüffend.
Genau dieser Rechtsdienst der ETH, wenn auch in anderen Personen, war es aber, mit dem ich mich damals wegen genau dieser Richtlinien in die Wolle bekommen, die wollten sich partout nicht daran halten, und haben sogar noch die Instruktionsrichterin belogen, d.h. systematisch und wider besseres Wissen unwahr vorgetragen. Nur durch eine Verfügung der Instruktionsrichterin war dies damals aufzuklären, daß der Rechtsdienst in die Machenschaften verwickelt war.
Waren diese ganzen Richtlinien, von denen sie selbst überrollt wurden und an die sich dort niemand halten wollte, am Ende gar nicht Ernst gemeint, sondern nur das inszenierte Hintergrund-Gedudel für eine schwachbrüstige Dissertation? Ein konstruierter Schwindel zur Vorgaukelung einer wissenschaftlichen Leistung, über die man dann gleich fluchend gestolpert ist, als ich damals zufällig drei Monate später daherkam?
Da würde mir schlagartig einiges klar…