Die Hausberufung von Professoren in Baden-Württemberg
Noch etwas zur Hochschulkorruption in Baden-Württemberg.
Es geht um die Nachfolge des 2005 verstorbenen Professors Beth an der Universität Karlsruhe. Man hat die Stelle 2006 ausgeschrieben, es haben sich 42 Leute beworben. Aber entgegen geltendem Recht gibt es überhaupt keine Dokumentation über das Auswahlverfahren. Man hat die meisten Bewerber ohne jedes nachprüfbare Auswahlverfahren rausgeworfen. Schon das grob rechtswidrig und m. E. kriminell.
Dann hat man einen Dreiervorschlag aufgestellt, der auch nur eine Attrappe war. Der erst- und der drittplatzierte hatten nämlich nur Scheinbewerbungen zum Hochtreiben ihres Preises abgegeben und haben längst Professuren an anderen Universitäten angenommen. Also eines der üblichen Schwindelmanöver, um den Wunschkandidaten durchzubringen.
Das besondere daran: Der Wunschkandidat ist eine Hausberufung. Die Uni Karlsruhe will ihre eigenen Leute hochpumpen. Und das ist verboten, man nennt das das Hausberufungsverbot. Deshalb hat man das dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst zunächst gar nicht mitgeteilt, daß das ein Hausberufener ist. Entsprechend angefressen war das Ministerium auch am Anfang als das doch aufgeflogen ist, und hat zuerst seine Zustimmung nur für die anderen beiden, aber nicht für den Hausberufenen gegeben. Da wußten die im Ministerium aber noch nichts davon, daß die beiden anderen Bewerber nur Strohmänner waren und längst woanders waren.
Dumm die Sache. Schließlich war da gar keiner mehr da, den sie haben wollten. Nur einer, der die Stelle haben wollten, aber den sie nicht wollten.
Was macht also das Ministerium? Es erklärt einfach, daß es kein Hausberufungsverbot mehr gäbe. Man halte sich da in ständiger Praxis sowieso nicht mehr dran, und außerdem sei das Hausberufungsverbot mit dem neuen Landeshochschulgesetz 2005 abgeschafft und damit obsolet geworden. Rotzfrech lügen die rundherum alle an, einschließlich des Landtages von Baden-Württemberg. Und das, obwohl in der Gesetzesbegründung steht, daß man das Hausberufungsverbot sogar noch verschärft habe.
Das Hausberufungsverbot in Baden-Württemberg ist abgeschafft?
Da stolpere ich gerade zu zufällig über die Grundsätze für “Hausberufungen” der Universität Tübingen vom 10.9.2008. Höchst lesenswert. Die sehen dort also doch noch ein Hausberufungsverbot und stellen dafür Regeln und Anforderungen auf, die zwar nicht ganz den üblichen und vorher geltenden entsprechen und an einigen Stellen etwas aufgeweicht sind, aber immer noch vertretbar und einigermaßen seriös. Es gibt also doch ein Hausberufungsverbot in Baden-Württemberg, das nicht nur ich mir einbilde. Mal nachhaken, wie die vom Ministerium zu dieser Behauptung kommen. Da müssen ja katastrophale Zustände herrschen. Wann schmeißen die endlich mal diesen Minister Frankenberg raus? Seit der Minister ist, sehe ich von denen nur noch Manipulation und Interessenmurkserei.
Besonders bemerkenswert in diesen Richtlinien ist übrigens dieser Satz:
Bei der Besetzung von aus Dritt- und anderen Mitteln finanzierten Professuren („Stiftungsprofessuren“) sollte man sich in eigenem Interesse nicht von Wünschen des Geldgebers für die Besetzung der Professur abhängig machen.
Das ist doch mal eine ordentliche Empfehlung.