Professoren-Abzocke in Kryptographie?
Was ist denn nun das schon wieder?
Da steht in einem Blog eine krude Story über den (angeblichen) Versuch der Polizei, PGP-verschlüsselte Dateien zu knacken. Diese ganze Story besteht aus vielen Einzelteilen, über die man sich bei jedem einzeln wundern kann.
Da sollen ein gewisser Professor Detlef Schoder und sein Mitarbeiter Martin Wundram für das Suchen des Passwortes zu einem PGP-Schlüssel im Vergleich zum normalen Vergütungsrahmen (der für Informatik-Professoren in der Regel schon 85 Euro die Stunde vorsieht) weit erhöhte Honorarforderungen aufgestellt haben, zumal der Professor angeblich selbst nicht mal mitkommt, sondern die “Projektleitung” übernimmt. Die Konstruktion kommt mir sehr bekannt vor.
Seltsamer wird die Sache noch, wenn man sich den Lebenslauf dieses Professors durchliest. Also mir wird aus diesem Lebenslauf nicht klar, was der eigentlich macht und kann. Informatik im eigentlichen Sinne drängt sich mir da jedenfalls nicht auf, IT-Sicherheit schon gar nicht. Im Gegenteil: Wenn ich das so lese kommt mir der Gedanke, es könnte sich um einen synthetischen Kollegen des Dr. Schlangemann halten. Immer wieder interessant, wer in Deutschland in Informatik so Universitätsprofessor wird.
Auch interessant ist der besagte Mitarbeiter Martin Wundram. Wie kommt denn ein Absolvent der Wirtschaftsinformatik dazu, (noch dazu einer, der von erst von 2001 bis 2007 studiert hat), sich als “Sachverständiger für Computersicherheit und Computerforensik” auszugeben? Der an einem Institut für Wirtschaftsinformatik und Informationsmanagement arbeitet?
Das klingt alles so seltsam – und vertraut.
Andererseits: Wenn man Dumme findet, die zahlen, warum soll man sie nicht abkassieren?
Ganz einfach: Weil’s verboten ist. Es gibt das Verbot der Doppelbesoldung. Wenn dieser Professor von der Staatsanwaltschaft beauftragt wird – und hier geht es eigentlich nicht um Sachverständigengutachten, sondern um eine Dienstleistung – dann wird er dadurch erneut aus Steuermitteln bezahlt, und das ist nicht erlaubt. Der Professor müßte die Geld an den Dienstherrn abführen und darf sie nicht einsacken. Und die Staatsanwaltschaft dürfte sie nicht zahlen. Denn die Universität ist zunächst einmal eine Behörde und Körperschaft öffentlichen Rechts. Das heißt, die Staatsanwaltschaft hätte meines Erachtens nicht den Professor beauftragen sondern die Universität um Amtshilfe ersuchen müssen, was eine gänzlich andere Abrechnungsweise nach sich gezogen hat.
Es ist erstaunlich, wie dieser Staatsanwalt da mit Steuergeldern umgeht. Eigentlich müßte man da mal reinschlagen, fragt sich nur wie. Strafanzeige wegen Untreue ist sinnlos, die Staatsanwaltschaft wird sich ganz sicher nicht selbst verfolgen. Vielleicht was über die Politik. Wenn man da jemanden fände.
Paßt aber ganz gut in das Bild, das ich bisher schon habe. Und was dabei herauskommen kann, wenn Gerichte mit Universitätssachverständigen arbeiten, habe ich hier und hier schon betrachtet.
Ich bin mal gespannt, was da noch alles rauskommt…