Schon wieder: Prüfungsnoten gegen Sex
Und wieder mal was aus dem Universitäts-Sumpf. Beim Lesen bitte Kartoffelchips essen.
Die Story (siehe z. B. SPIEGEL) ist schon so absurd, daß sie wunderbar an deutsche Hochschulen paßt. Da haben sich zwei gefunden, die echt zusammen gehören.
Da wollte eine Studentin an der Uni Augsburg ihre Abschlußprüfung bestehen, Lernen wohl aber wohl nicht so ihr Ding. Also geht sie zum Professor und bietet ihm einfach mal 5.000 Euro, kochen, putzen, Kino-Begleitung an. Das ist ja schon derb.
Der Prof setzte noch was drauf und meinte, das interessiere ihn alles nicht, er wolle “sexuelle Leistungen”. Was ja nun auch nicht so völlig neu ist, denn Noten gegen Sex gabs ja an deutschen Hochschulen schon öfter. Immerhin wäre das im Gegensatz zu den sonstigen Bewertungen von Promotionen und mündlichen Prüfungen endlich mal eine konkrete und greifbare Prüfungsleistung. Da wüßte man endlich mal, worauf es ankommt und was benotet wird. Vermutlich haben die da so ihre ganz eigene Auffassung vom Begriff der “mündlichen Prüfung”. Der Prof ist ein Schuft und kam gerade an die Richtige.
Besagte Studentin nämlich erwies sich ihrerseits als noch krummer veranlagt (oder einfach noch ein Spur cooler) und ließ es drauf ankommen, brachte den Prof dazu, seine Forderung zu wiederholen. Hatte sich aber von einem Privatdetektiv eine versteckte Kamera einbauen lassen (fragt mich jetzt bitte nicht, wo sie die Kamera hatte…), seine Sex-Forderung heimlich aufgenommen, und ihn ihrerseits damit erpresst.
Es kam raus und die Staatsanwaltschaft hat sich beide vorgeknöpft. Der Prof hat zehn Monate auf Bewährung bekommen. Was wieder mal darauf hindeutet, wie professorenfreundlich deutsche Richter sind. Die Anklage hatte ein Jahr und zehn Monate gefordert, womit der Prof aus dem Beamtenstatus geflogen wäre.
Ich habe nicht das geringste Verständnis dafür, daß solche Leute im Amt bleiben und auch noch weiter vom Steuerzahler alimentiert werden müssen – bis ins Grab. Das zeigt wieder einmal, welche Maßstäbe an den deutschen Universitäten und in den deutschen Gerichten herrschen.
Bleibt zu hoffen, daß die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegt und eine höhere Strafe durchsetzt.