War der “Deutsche IT-Sicherheitspreis” eine Geldwäsche?
So ein Gedanke.
Ich lese gerade die bereits angesprochene Dissertation von Maresa Mertel über Drittmitteleinwerbung zwischen Kooperation und Korruption. Da kommt mir so ein Gedanke.
Gewinner des IT-Sicherheitspreises war letztes Jahr Jörn Müller-Quade mit seinem Team von der Uni Karlsruhe für das kryptographische Wahlverfahren Bingo-Voting, an dem es ja allerhand Zweifel und Fragwürdigkeiten gibt. Schon der Zeitpunkt war dubios, weil ein Gremium, in dem zwei Leute des BSI sitzen, Jörn Müller-Quade 100.000 Euro zuschießt, und zwar vier Tage bevor der vor dem Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im Streit um elektronische Wahlmaschinen aussagt – und das Innenministerium mit dem BSI Beschwerdegegener ist. Normalerweise gilt das als böse strafbarer Bestechung, wenn eine Prozeßpartei direkt vor der Verhandlung einem Sachverständigen einen großen Haufen Geld gibt und damit die ihr genehme Sicht der Dinge auszeichnet. Nur beim Bundesverfassungsgericht – das ja keiner Kontrolle mehr untersteht und das eine besonders starke Verbindung zum Rotarier-Club zu haben scheint, ebenso wie die Universität Karlsruhe – scheinen da ganz besondere Regeln zu gelten.
Interessant ist aber noch ein anderer Zusammenhang. Kurz zuvor ist nämlich die Finanzierung von Jörn Müller-Quades Stelle ausgelaufen. Er hatte ein Emmy-Noether-Stipendium, das ausgelaufen war. Man wollte ihn – trotz Hausberufungsverbot und fragwürdiger Qualifikation – unbedingt auf die freie Stelle bugsieren, die er als Vertretung schon innehatte. Das Berufungsverfahren dazu war getürkt, die Kriterien wurden nachträglich geändert, ein Auswahlverfahren wurde nie dokumentiert und die Bewerbungsschreiben anderer Bewerber hat man gar nicht erst gelesen. Trotzdem gab es aufgrund unvorhergesehener rechtlicher Probleme Verzögerungen, bis er die Professur bekam. Und damit hatte man auch ein unvorhergesehenes Finanzierungsproblem, denn woher sollte man ihn plötzlich bezahlen, wenn er nicht ordentlicher Professor war?
Und so ganz plötzlich und unerwartet fielen da aus den Händen des Millionärs Horst Görtz 100.000 Euro herab. Genau zum richtigen Zeitpunkt.
Jemanden in öffentlichem Dienst aber dafür zu bezahlen, daß er seine Arbeit tut, bzw. Geld anzunehmen, ist eine Straftat, Vorteilsannahme und -gewährung, §§ 331, 333 StGB.
Wäre das möglich, daß der IT-Sicherheitspreis dazu diente zu tarnen, daß der Millionär da gerade mal das Gehalt des Vertretungsprofessors gezahlt haben könnte? Hat man vielleicht deshalb das Berufungsverfahren manipuliert, weil der unbedingt diesen auf der Stelle da haben wollte? Und wenn das so war und der IT-Sicherheitspreis (ausgerechnet unter Beteiligung des BSI) eine getarnte Zahlung des Gehaltes war, wäre das dann nicht Geldwäsche?