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Gibt es eine Zivilforschungsklausel am Karlsruher KIT?

Hadmut Danisch
16.10.2009 18:28

Ich habe eine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz zur Frage der Zivil- und Militärforschung am „Karlsruher Institut für Technologie” und zur Exzellenzinitiative eingeholt. Heute bekommen.

Nun wurde doch schon mehrfach über die Anzeichen für militärische Forschung am KIT berichtet (u.a. hier, hier, hier, hier). Also habe ich im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes mal nachgefragt, ob die Zivilklausel des FZK fallengelassen wurde. Antwort:

BMBF hat bereits mehrfach erklärt, dass die Bundesregierung zu keiner Zeit Anlass gesehen hat, von der sog. Zivilklausel der Forschungszentrum Karlsruhe GmbH (FZK) abzurücken. D.h. sie wurde vollständig auf den Großforschungsbereich des Karlsruher Instituts für Technologie, für den der Bund Zuständigkeit hat, übertragen. Sichergestellt wurde dies über die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land Baden-Württemberg sowie das KIT-Errichtungsgesetzes des Landes. Die Regelungskompetenz in Bezug auf die Einführung einer Zivilklausel für den Universitätsbereich liegt ausschließlich beim Landesgesetzgeber.

Liest sich erst mal wie ein Nein, nur zivile Forschung. Und dann wie ein wenn, dann im Landesbereich des KIT.

Zur Frage der Dienstverhältnisse erklärt man, daß das FZK als privatrechtliche Gesellschaft keine Beamten, sondern nur Angestellte haben konnte, daß aber das Land an der Universität auch Beamte hat. Und dann der Klopfer:

Dienstvorgesetzter der Hochschullehrer ist der Landeswissenschaftsminister.

Also Minister Frankenberg. Wenn ich bei dem aber eine Dienstaufsichtsbeschwerde abgebe, weigert der sich grundsätzlich, als Vorgesetzter tätig zu werden. Autonomie der Hochschulen und so. Manchmal habe ich den Eindruck, daß die nicht nur dem Bürger, sondern sich auch untereinander und gegenseitig einen vom Pferd erzählen.

Schön auch die Frage danach, wer das aus der Hector-Stiftung bezahlt wird und warum der Milliardär Stefan Qandt im Hochschulrat sitzt.

Auskünfte über ihre [der Universität] Drittmitteleinnahmen, den Hector Wissenschaftsfonds oder die Universitätsratsmitgliedschaft von Herrn Quandt erbitten Sie bitte von der Universität selbst oder von dem zuständigen Wissenschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg.

Dumm nur, daß die beide auf solche Fragen gar nicht antworten. Baden-Württemberg isch’s Ländle, da hat der Bürger gar nichts zu fragen, die Klappe zu halten und die Kehrwoche einzuhalten.

Dann wieder mal ein Widerspruch in sich. Auf die Frage nach der Exzellenzinitiative:

Die wissenschaftliche Bewertung der Antragsskizzen und der Anträge nehmen Gutachtergruppen vor, die nach Qualifikation, fachlicher Nähe zum Antragsthema und Unbefangenheit ausgewählt werden. Aus diesen Gründen kommen 85% der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in den Gutachtergruppen aus dem Ausland.

Das wissenschaftsgeleitete Verfahren soll eine fachlich qualifizierte, gründliche und unvoreingenommene Prüfung ermöglichen. Die Vertraulichkeit und Unabhängigkeit sind dabei wesentliche Elemente des Begutachtungsprozesses. Auch um eine Einflussnahme von außen zu vermeiden, werden die Namen der Gutachterinnen und Gutachter vertraulich behandelt.

[…] Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach wissenschaftlichen Kritierien in einem wissenschaftsgeleiteten Verfharen. Die Kriterien sind in den Bund-Länder-Vereinbarungen beschrieben bzw. waren und werden in der Ausschreibung der DFG veröffentlicht.

Aha. Vertraulichkeit ist ein wesentliches Element eines „wissenschaftsgeleiteten Verfahrens”. Wissenschaftliche Exzellenz und keiner darf wissen, wieso.

Für mich liest sich das überhaupt nicht wie wissenschaftlich. Für mich liest sich das wie bewußt gegen Aufdeckung gepanzerte Korruption. Wenn ich mir ansehe, was ich bisher an Gutachten aus dem Ausland gesehen habe, dann gruselts mich. Und die wurden teils auch geheim gehalten. Weil sie nicht vorzeigbar waren.

Wenn jemand andauernd davon faselt, daß seine Kriterien so wissenschaftlich seien, aber nicht sagen will, was sie sind, dann will er was verbergen. Das habe ich schon so oft (vor allem in Karlsruhe) erlebt, daß da jemand groß tönt „nach meinen wissenschaftlichen Kriterien” und sich dann herausstellte, daß da gar nichts war außer großer Klappe und heißer Luft. Das ist so eine der gängigsten Formulierungen um so zu tun als ob und Eindruck zu machen, ohne daß man etwas hat.

Kein Mensch einer deutschen Uni konnte mir bislang erklären, was diese angeblichen wissenschaftlichen Kriterien – außer natürlich Dampfgeschwafel – sein sollen.

Ich hatte vor einigen Jahren schon mal gefragt, wie das mit der Exzellenzinitiative so sei. Damals wurde mir die Antwort verweigert. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat damals entschieden, daß mir zumindest in Teile der Sache nach Ende der Exzellenzinitiative Akteneinsicht gewährt werden muß. Und nun kommen die und sagen, geht auch weiterhin nicht, weil die Exzellenzinitiative verlängert und zur never ending story wird und deshalb niemals Akteneinsicht gewährt werden kann.

Bekäme ich Informationszugang, so das BMBF, würde das die Beratung des BMBF sowohl intern, als auch mit der DFG und den Gutachtern beeinträchtigen. Wenn da das drin steht, was ich vermute, könnte das sogar stimmen.

Das ganze Schreiben liegt hier.