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Ein berechtigter Ehrendoktor

Hadmut Danisch
27.10.2009 0:49

Nur mal so zum Vergleich ein Beispiel für eine berechtigte und wissenschaftlich haltbare Vergabe eines Ehrendoktorgrades. Geht also auch richtig. Nicht für Geld, sondern für eine wissenschaftliche Leistung. War aber nicht in Deutschland.