Neues von der Präsidentin der Universität Potsdam
Ich hab schon wieder ein Schreiben der Präsidentin der Uni Potsdam, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, bekommen. Inzwischen das dritte. Besser wird’s aber nicht.
Ich hab ja bisher schon komische Briefe von ihr auf meine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen des Angriffs auf meinen Webserver erhalten. Nun der Dritte:
- Zuerst meinte sie, sie wäre für Leute am Hasso-Plattner-Institut nicht zuständig.
Auf meine Beschwerde hin wurde sie vom Ministerium darüber belehrt, daß sie für Professor Meinel zuständig ist, weil der Professor der Universität Potsdam ist. Und für den Mitarbeiter ist sie zuständig, weil der Doktorand der Universität Potsdam ist (das HPI tut nämlich immer so, als würden sie Elite ausbilden, können aber keine Prüfungen durchführen und Abschlüsse vergeben.)
- In ihrem zweiten Schreiben meinte sie, daß der Lock-Keeper ganz toll wäre, weil sogar das Einsatzführungskommando der Bundeswehr ihn einsetze. Das ist so erstens nicht richtig, weil das Kommando nur BSI-zertifizierte Geräte einsetzt und der fehlt dem Lock-Keeper. Zweitens ist es Geheimnisverrat, denn das unterliegt der Geheimhaltung und sie ist Beamtin – und dürfte es deshalb weder wissen noch rumposaunen.
Nur zum Gegenstand der Beschwerde, nämlich den Angriff, sagt sie kein Wort.
Daraufhin wurde sie vom Ministerium belehrt, daß der Bescheid auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde doch irgendwas mit der Dienstaufsichtsbeschwerde und deren Thema zu tun haben muß, und daß es nicht genügt einfach zu schreiben, daß die Leute toll sind.
- In ihrem dritten Schreiben nun schreibt sie:
Im Ergebnis der nochmaligen Überprüfung Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde weise ich diese erneut als unbegründet zurück.
Für die von Ihnen behaupteten Angriffe auf Ihren Web-Server durch Herrn Prof. Meinel bzw. Herrn … liegen keinerlei Anhaltspunkte vor.
Keinerlei Anhaltspunkte? Es gibt die Serverlogs, es gibt die Ermittlung des Mitarbeiters durch die Kripo und es gibt E-Mails, in denen er das zugegeben hat. Und dann schreibt die Präsidentin, es gäbe keine Anhaltspunkte.
Was bei mir eine ganz andere Frage aufwirft: Nach Art. 33 II GG beruht der Zugang zu öffentlichen Ämtern (wozu auch Professuren und die Präsidentschaft einer Universität gehören) auf Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Was würde denn diese Frau befähigen, ihre Dienstaufgaben als Dienst- und Disziplinarvorgesetzte zu erfüllen? Und wer hält so jemanden für geeignet?
Wie kann so jemand Präsident(in) einer Universität werden?
Wie kommt so jemand überhaupt zu zwei Doktorgraden und einer Professur?
2 Kommentare (RSS-Feed)
Da hast Du Recht. Aber ich versuche, das nicht als Normalzustand hinzunehmen.
In zu vielen Fällen haben mir Staatsanwälte und Ministerien einfach geschrieben, da können man nichts machen, das sei üblich. Der einzelne könnte sein Fehlverhalten nicht mehr erkennen.
Wenn man es verallgemeinert, liefert man den Leuten eben auch eine Ausrede.
Deine Frage “Wie kommt so jemand überhaupt zu zwei Doktorgraden und einer Professur?” ist selbst noch Teil des Problems. Sie suggeriert nämlich, das wäre etwas Besonderes. Und genau das ist es nämlich nicht.