Wissenschaftsschwindler Jan Hendrik Schön darf seinen Doktor behalten
Ein bemerkenswertes Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg.
Die ZEIT berichtet mit Verweis auf eine Pressemeldung der Uni Konstanz darüber, daß Jan Hendrik Schön im Kampf um seinen Doktorgrad gegen die Uni Konstanz (in erster Instanz) gewonnen hat, die ihm den Doktor wegen Unwürdigkeit entziehen wollte.
Auf den ersten Blick ein unverständliches Urteil, denn wie kann man jemandem, der in so großem Umfang wie Schön Veröffentlichungen manipuliert und die Öffentlichkeit getäuscht hat, den Doktor lassen?
Ich habe das Urtei noch nicht gelesen, nur die oben verlinkte Berichterstattung. Aber auf den zweiten Blick erscheint mir das Urteil soweit als richtig.
Denn die Promotion ist – wie die meisten Professoren und offenbar auch die Uni Konstanz nicht wissen – keine „Würde”, wie immer wieder von der „Verleihung der Doktorwürde” dahergeschwätzt wird, sondern sie ist eine gewöhnliche Hochschulprüfung. Und zwar seit Inkrafttreten der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Der Doktor ist ein Hochschulgrad, der aufgrund einer bestandenen Prüfung vergeben wird, nicht mehr, nicht weniger. Und soweit (mir) bisher bekannt ist, hat man Schön keinen Schwindel bei der Promotionsprüfung selbst vorgeworfen. Die Prüfung ist nach wie vor bestanden, und das scheint die Uni Konstanz auch an sich nicht anzugreifen.
Und weil der Doktor keine Würde ist, kann er auch nicht wegen Unwürdigkeit entzogen werden. Dazu gibt es heute in der Rechtssprechung zwei grundsätzliche Auffassungen. Die eine besagt, daß es die Entziehung wegen Unwürdigkeit gar nicht mehr gibt, denn bestanden ist bestanden, und Würde prüferlich nicht greifbar. Die andere besagt, daß es eine Entziehung wegen Unwürdigkeit noch gibt, sie aber nur dann verfassungskonform sein kann, wenn sie auf das Vorliegen schwerster Straftaten ab Verbrechen oder Verwendung des Doktorgrades selbst zu Straftaten bezogen ist und eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt.
So wurde die Entziehung des Doktorgrades bei Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, Bankraub als zulässig angesehen. Es ist aber auch ein Fall dokumentiert, in dem ein Doktorgrad entzogen wurde, weil jemand den Holocaust geleugnet und dies unter Verweis auf seinen Doktor als wissenschaftliche Erkenntnis ausgegeben hatte. Aber auch da erst nach rechtskräftiger Verurteilung.
Schon da liegt das erste Problem, denn es ist richtig, eine rechtskräftige Verurteilung zu fordern. Denn wenn es so abläuft wie hier, daß nämlich die die Uni selbst sowohl Richter als auch Vollstrecker ist, verletzt das die Gewaltenteilung. Und daß das deutsche Promotionswesen die Gewaltenteilung verletzt, ist ja auch nichts neues.
Das zweite Problem ist, daß es eben auch gesetzlich so nicht vorgesehen ist. Was ist denn Unwürdigkeit? Ein völlig inhaltsloser und unspezifizierter Rechtsbegriff. Das ganze deutsche Universitätswesen hat doch mit Würde überhaupt nichts zu tun. Würdig ist da gar nichts. Was also sollte dann Unwürde sein?
Die Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit ist eine Entwicklung der Nazis. Die haben es zwar nicht grundsätzlich erfunden, denn originär stammt das aus dem 19. Jahrhundert. Aber auch damals konnte man den Doktor nur verlieren, indem man entweder bei der Prüfung betrogen oder seine bürgerlichen Ehrenrechte verloren hatte, was auch nur durch rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Straftaten möglich war. Dies wurde vor 1933 – soweit bekannt – aber nur verwendet, um Ärzten den Doktor abzuerkennen, die an Abtreibungen vorgenommen hatten, was man eben als schwere Straftat ansah. Aber, wie gesagt, nur mit Verurteilung wegen schwerer Straftaten.
Daß die Universität selbst den Doktor nach eigener Entscheidung und eigenem Ermessen, und ohne Verurteilung wegen schwerer Straftaten entzieht, ist – ebenso wie die typische Formulierung in Promotionsordnungen und Landesgesetzen – eine Erfindung der Nazis.
Dabei zielte dies nicht etwa – wie man zunächst vermuten könnte – auf jüdische Wissenschaftler ab. Die warf man gleich so raus, da brauchte man nicht erst noch eine umständliche Entziehung. Es ging vielmehr um die Wissenschaftler, die nicht im Nationalsozialismus bleiben und daran teilnehmen wollten und das Weite suchten. Wer sich als Wissenschaftler ins Ausland absetzte, galt als fahnenflüchtig und Vaterlandsverräter, und mit denen konnte man ja nicht ganz so willkürlich umspringen, wenn sie im Sinne der Nazis deutscher Abstammung, blond, blauäugig und sonstwas waren und sich ansonsten im Nazi-Sinne keinen Vorwurf eingehandelt hatten. Da mußte ja irgendein Vorwand, eine Grundlage her. Und deshalb erfand man diesen Entzug des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit.
Die Entziehung des Doktorgrades wegen Unwürdigkeit wurde also nicht für Fälscher und Straftäter eingeführt, sondern um die abzustrafen und ihnen den Weg in die Universitäten abzuschneiden, die soviel Anstand und Moral hatten, nicht im Nazideutschland mitzuspielen. Das ist als reines Rache- und Abstrafungsinstrument entstanden.
Und weil die Entnazifizierung der deutschen Universitäten – wie in so vielen Bereichen – nicht stattgefunden hat, hat man einfach „vergessen”, dieses Nazi-Werkzeug wieder aus den Gesetzen auszubauen.
Und auch heute noch schwätzen die meisten Professoren von der „Verleihung der Doktorwürde” daher, obwohl es das schon lange nicht mehr ist. Aber von welchem deutschen Professor würde man schon erwarten daß er weiß, was eine Promotion eigentlich so genau ist und was er dabei darf und was nicht?
Und deshalb glauben die auch heute noch alle, daß sie Doktorgrade wegen „Unwürdigkeit” entziehen könnten, wenn ihnen was nicht gefällt. Das beruht heute noch auf Nazi-Abstrafungsmethoden.
Wie ich darauf komme?
Ich habe mich damit mal näher beschäftigt. Als nämlich damals meine Promotionsprüfer und die Karlsruher Fakultät von mir geldwerte Nebenleistungen im Sinne eines Schutzgeldes forderten, weil die „Standards der Fakultät” dies forderten, und ich damals bei Fakultät, Rektorat und im Wissenschaftsministerium nachfragte, auf welcher Rechtsgrundlage die Fakultät plötzlich Nebenleistungen forderte, von denen in der Promotionsordnung nichts stand und die sie prüfungsrechtlich nicht fordern dürfen, drohte mir das Rektorat an, ich möge gefälligst das Maul halten und zahlen, was man verlangt, sonst würde man mir die Promotion wegen Unwürdigkeit verweigern. Also heute noch die Rache an Verrätern, ganz im Sinne der Nazis. Der Argumentation bin ich natürlich nachgegangen, und habe dann später ein sehr interessantes Buch über diese Thematik gefunden. (Näheres dazu im Anhang von Adele).
Im Fall Jan Hendrik Schön hab ich ja auch den Eindruck, daß es denen ja nicht so sehr um die wissenschaftliche Redlichkeit, sondern um Rache für die Blamage ging. Denn offenbar konnten sie es vor Gericht nicht brauchbar begründen.
Im Endeffekt finde ich die Entscheidung auch ganz gut so. Nicht daß ich Jan Hendrik Schön die Promotion gönnen würde. Oder es für gut finden würde, daß ein Schwindler den Doktor trägt, aber der nicht, der sich an Schmiergeldgeschäften nicht beteiligt.
Aber es freut mich, daß die Uni Konstanz sich da nicht so leicht von einem distanzieren kann, nachdem der Schwindel aufgeflogen ist. Denn damit würde man vortäuschen, daß man gegen Schwindler effektiv vorginge und einen Reinheitsgrad vorgaukeln, den man nicht hat. Denn schließlich hat man es ja auch im Fall Schön erst mit der Sauberkeit, seit die Amis hinter den Schwindel gekommen sind. Aufklärung von solchen Betrügereien muß immer von außen kommen, von innen geht hier nichts. Schon gar nicht in Baden-Württemberg. Also sollen die auch nicht so tun, als wären sie sauber. Das wirft ein viel zutrefferenderes Licht auf die deutschen Promotionen als wenn man ihm den Doktor abgenommen hätte. Denn so wird endlich mal international sichtbar, daß Wissenschaftsbetrug in Deutschlag allerhöchstens ein Empörungstatbestand nach Opportunität ist, aber keine ernsthaften Folgen nach sich zieht. Deutschland ist ein Biotop für Wissenschaftsbetrug, weil er hier im wesentlichen folgenlos bleibt. Das sollen alle sehen.
Freilich kann man den Standpunkt vertreten, daß man Leuten wie Schön den Doktor abnehmen sollte. Ich wäre auch dafür. Aber das kann man nicht dem Gutdünken von Professoren überlassen (ich kämpfe ja die ganze Zeit dafür, daß man auch die Vergabe von Doktorgraden genausowenig professoraler Willkür ausliefern kann, weshalb für die Entziehung nichts anderes gelten kann). Es muß eine klare und konkrete gesetzliche Regelung her, die auch nicht nach Opportunität und Universitätswillen, sondern zwingend angewendet wird. Dann nämlich würden auch viele der ehrenwerten und ach so renommierten deutschen Professoren ihren Doktor verlieren, und nicht erst dann, wenn die Amis einen auffliegen lassen. Gleiches Recht für alle und nicht nur Rache.
Und es war halt auch mal der seltene aber nötige Keulenschlag vor das Professorenhirn mit der Botschaft, daß die eben doch nicht machen können, was sie wollen, sondern eine gesetzliche Grundlage brauchen. Das haben die nämlich längst vergessen.
8 Kommentare (RSS-Feed)
Etwas Geleistetes kann man nicht aberkennen, es ist eine Tatsache. Man, das Rachsystem Deutschlands, kann lediglich das Tragen eines Titels unterbinden, und sei es mit Haft, dann zumindest außerhalb der Haftanstalt.
Er könnte selbst bei Aberkennung weiterhin behaupten, eine Dissertation geschrieben zu haben und promoviert zu sein, eine Prüfung regelgerecht bestanden zu haben.
https://www.forschungsmafia.de/blog/2010/09/28/uber-den-feinen-unterschied-zwischen-einer-dissertation-und-einer-promotion/
Der Titel sagt ja nur, daß er einen “Doktorhutprozeß” regelkonform durchgestanden hat. Folglich ist selbst die Titelaberkennung juristischer Unfug. Lediglich ein Trageverbot wäre realitätskonform. Gibt es eigentlich ein Trageverbot von Orden außerhalb von Geheimdiensten? Orden kann man zurücknehmen, denn die sind nur verliehen, die Leistung aber bleibt — stimmts?
Carsten
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http://www.fixmbr.de/wp-content/uploads/michelaufdermauer_620.jpg
@Mathias: Wenn man Co-Author ist, weil man eine Arbeit motiviert hat und die Ideen geliefert hat, jemand anders aber die tatsächliche Arbeit gemacht hat, kann man nicht immer erkennen, ob alles korrekt ist — man vertraut den Mitarbeitern. Das ist normal, wenn ich eine Diplomarbeit betreue kontrolliere ich nicht jede Kleinigkeit — und wenn ein Gruppenleiter einen Postdoc etwas machen lässt erst recht nicht.
Aber auch sonst: Arbeitsteilung kann auch heissen, dass man sich auf die Arbeitsteile anderer verlässt. Sonst könnte man es ja auch selbst machen.
@all: weiss jmd, was Schön jetzt macht? Hat er noch eine Stelle in der Wissenschaft gefunden oder ist er in der Industrie? Fänd ich spannend zu erfahren.
> Es ist natürlich schon so, dass man auch als co-autor nicht unbedingt
> davon ausgehen muss, dass der Hauptautor aktiv Daten gefälscht hat,
> wenn man aber gar keine Ahnung hat was da genau gemacht wurde könnte
> man ja einfach eine Co-Autorenschaft freundlich ablehnen.
Kommt auf die Details an. Wenn ich als Co-Author die Implementierung und Experimente mache und die Ergebnisse halbwegs im erwarteten Bereich liegen, wer soll da Manipulation vermuten?
Dafuer gibt es dann Protokolle und Logs, deswegen sind die Teil von korrektem wiss. Vorgehen.
Aber Co-Author sind auch Leute die vllt nur die initiale Idee hatten oder die den Haupt-Autoren gezeigt haben wie man das Problem methodisch angeht/beweist oder was auch immer.
Man benoetigt sehr detailiertes Peer-Review damit sowas auffaellt. Dafuer hat aber kaum einer Zeit, denn Zeit ist ja heute Geld. Deswegen fallen solche Unterlassungen/Schwindel erst auf, wenn man zB versucht auf die Arbeit aufzubauen. Dann merkt man ploetzlich, dass die Leute nur die Haelfte implementiert haben oder die Messwerte ganz anders aussehen. Nachdem man dann ein paar Monate lang nach eigenen Fehlern gesucht hat, wird klar dass der Kollege nicht korrekt gearbeitet hat.
@Roman: Zitiere:
“Wenn man Co-Author ist, weil man eine Arbeit motiviert hat und die Ideen geliefert hat […]”
Wieso ist man Co-Autor, wenn man motiviert und Ideen geliefert hat? Das hat meiner Meinung nach höchstens in der Danksagung (“acknowledgements”) was zu suchen.
Die Frage, was Schön jetzt macht, hat mich auch schon sehr interessiert. Er hat sich wohl ziemlich zurückgezogen, im Netz findet man so gut wie nichts. Folgender Artikel ist bei der englischen Wikipedia verlinkt:
http://www.americanscientist.org/bookshelf/pub/an-interview-with-eugenie-samuel-reich
“Where is he now? What’s he doing today?
The only time I spoke to Schön was in 2006, very briefly by phone, and he was working at an engineering company in southwest Germany, and I don’t know what’s happened to him since that time. He did get another job, not in science but in industry, after this. I was told that he got it through a colleague who had known him as a Ph.D. student.”
@Roman und pepe: Es ist mir schon klar, dass man als co-autor nicht gegen vorsätzliche Fälschungen gefeit ist. Auch soll es nicht die Lösung sein, als Vorgesetzter ‘seinen’ Postdocs und Studenten nicht mehr zu vertrauen. Was mich ärgert ist aber, dass sich durch die Affäre Schön einfach absolut nichts geändert hat! Es kann ja wohl nicht sein, dass Leute sich als Co-Autoren auf ein paper schreiben lassen in der Hoffnung, sie würden dann auch den Nobelpreis mit dem Erstautor teilen (denn was der Schön da zusammengelogen hat war nobelpreiswürdig und das wussten auch die co-autoren), sobald aber rauskommt, dass etwas nicht gestimmt hat schiebt man aber einfach die ganze Schuld auf den anderen und ist selber fein raus. Selbst wenn die co-Autoren nicht davon auszugehen hatten, dass Schön lügt, sie hätten sich auch selber mal fragen können, ob es überhaupt möglich ist, in so schneller Zeit so viele exzellente Resultate im Labor zu kriegen (unter Einhaltung strenger wissenschaftlicher Massstäbe). Dann hätten sie schnell gemerkt, dass man allein mit Probenpräparation etc. wohl länger brauchen würde als das bei Schön der Fall war (schliesslich soll man gelungene Experimente selber mehrmals wiederholen, allein der Statistik wegen, aber darauf wird heute sowieso keinen Wert mehr gelegt, hautpsache man kann schnell irgendein paper schreiben).
Es müssen einfach klare und einfach umsetzbare Richtlinien her (die dann auch angewendet werden!) zur Frage der (co-)Autorenschaft!
@Mathias, ja ich stimme Dir zu, was ein Co-Autor ist, ist durchaus fraglich.
@Kurt: Ob und wann man in den Acknowledgments landet oder ein Autor ist hängt auch von der Kultur im jeweiligen Wissenschaftsgebiet ab. Und natürlich von der Idee.
Wenn ich (als Informatiker) eine Idee habe, wie man irgendein Problem effizient lösen kann und den Algorithmus aufschreibe, intuitiv vermute, dass das Ding schnell ist — dann hatte ich die Idee. Wenn dann ein Student oder Kollege den Beweis ausführlich macht und jemand anders das noch empirisch untersucht, finde ich, gehöre ich als Koautor auf die Veröffentlichung.
Schlimm wird es in manchen Fächern wie zum Beispiel Biologie und Medizin: Da landen dann alle Hierarchieebenen über demjenigen der die Arbeit gemacht hat auf dem Paper — ob sie Ahnung haben oder von der Arbeit überhaupt wissen oder nicht…
Keine Ahnung, wie das in dem hier diskutierten Fall der Physik üblich ist.
Danke für das interessante Update zur Geschichte rund um JH Schön, ich wollte sowieso schon lange wissen wie es da weitergeht.
Es gibt ja noch einen anderen wichtigen Punkt bei dieser Geschichte, nämlich den der (wissenschaftlichen) Verantwortung bei der Publikation von Resultaten. Schön hat mit seinen gefälschten Daten bahnbrechende Veröffentlichungen gebastelt und auf denen ist nicht einziger Autor, sondern da stehen jeweils noch einige andere mit drauf. Diese sind allesamt unbeschadet aus der Affäre gekommen (ok, bei einigen ist die Glaubwürdigkeit dahin, aber die hochbezahlten Posten durften sie behalten, siehe vor allem Prof Bertram Batlogg von der ETH Zürich). Ich glaube es gibt auch noch mindestens 1-2 andere co-autoren von früher, die heute jetzt auch Professoren sind. Kurz nach dem Skandal haben dann alle bessere Leitlinien für Koautoren etc. gefordert (und einige fanden auch, dass man aufhören soll, die Profs immer als Ehrenautoren draufzuschreiben). Passiert ist aber genau nix! Auch heute noch werden Autorenlisten aufgeblasen bis zum gehtnichtmehr aber wenn dann mal etwas faul sein sollte muss dann trotzdem nur der Erstautor den Kopf hinhalten, die anderen sind fein raus. Nichts von ‘Mitgegangen-mitgehangen’. Und eine Publikation ohne den Prof einreichen zu wollen kann man auch gleich vergessen, auch wenn er wissenschaftlich absolut nichts dazu beigetragen hat, ausser das Geld einzuwerben (was jedoch, und das steht bei praktisch jedem Verlagshaus in den Leitlinien, nicht zu einen Co-Autorenschaft berechtigt). Es ist nur eine Frage der Zeit bis sich so ein Fall wiederholt, denn am System hat sich absolut nichts geändert!
P.S. Es ist natürlich schon so, dass man auch als co-autor nicht unbedingt davon ausgehen muss, dass der Hauptautor aktiv Daten gefälscht hat, wenn man aber gar keine Ahnung hat was da genau gemacht wurde könnte man ja einfach eine Co-Autorenschaft freundlich ablehnen.