DFG verfassungswidrig?
Ich habe ja hier schon mehrfach die Meinung geäußert, daß die Deutsche Forschungsgemeinschaft nur ein rechtswidriges Umgehungsgeschäft der Bundesregierung ist, weil die sich über das Vereinsrecht damit aller staatlichen Pflichten und des Verwaltungsrechtsweges entledigen. Ganz üble Konstruktion, stinkt auch nach Geldwäsche.
Nun les ich gerade im Internet-Law-Blog, daß bezüglich der Versammlungsfreiheit an Flughäfen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bevorsteht, die darauf hinauslaufen könnte, daß der Staat sich seiner Grundrechtsverpflichtung nicht durch eine Flucht ins Privatrecht entziehen kann.
Wenn die das jetzt noch gut formulieren, hätte das (hoffentlich) erhebliche Auswirkungen auf die DFG. Dann könnte man nämlich auf Auskunft nach dem IFG klagen oder gegen die Nichtvergabe von Forschungsgeldern auf dem Verwaltungsrechtsweg vorgehen und dazu Akteneinsicht nehmen, wie es eigentlich richtig wäre. Der DFG jährlich Milliarden reinzupumpen und das ganze über das Vereinsrecht gegen jeden Auskunftsanspruch und jeden Rechtsweg zu panzern ist so eine richtig dreckige Nummer. Wird Zeit, daß damit mal Schluß ist.
3 Kommentare (RSS-Feed)
*Seufz*, ja, ich hatte es etwas unrichtig benannt. Internet-Law-Blog. Danke.
Herr Danisch, wie konnten Sie es nur falsch benennen. Wirklich, so was geht doch nicht!
“Law-Blog”? Nö, eigentlich nicht.