Direktorin beim Bundesverfassungsgericht wird Vizepräsidentin des Karlsruher Instituts für Technologie
Wie schon vor einigen Wochen hier im Blog erwähnt: Die Direktorin des BVerfG, Elke Luise Barnstedt, wird Vizepräsidentin der Universität Karlsruhe, siehe Pressemitteilung des BVerfG. Ob das nun die die richtige Qualifikation nach Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz für dieses Amt ist? Erschließt sich mir jedenfalls nicht auf den ersten Blick. Und die diversen Querverbindungen zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Universität Karlsruhe erscheinen mir sehr fragwürdig. Ich habe so meine (begründeten) Zweifel, ob das Bundesverfassungsgericht gegenüber der Universität Karlsruhe noch unbefangen ist.
2 Kommentare (RSS-Feed)
Mehr Geld, Mehr Stellen. Das ist doch genau das, was die an der Uni wollen.
Und eine Juristin ist doch genau das richtige für die Präsidentschaft einer Universität, an der es das Fach Jura nicht gibt.
“So ist es ihr dank
umsichtiger Planung und Personalpolitik gelungen, das Haushaltsvolumen
des Gerichts deutlich zu steigern und mehr als 20 neue Stellen zu
schaffen.”
WTF? Es ist ihr gelungen, mehr Geld rauszublasen? Was ist daran ein Verdienst? Und was ist daran umsichtig?