Die DFG tut so, als zöge sie Konsequenzen aus Forschungsbetrug
Schon was älter: Eine Pressemeldung der DFG zu „Konsequenzen” aus Forschungsbetrug, stand auch im DFG-Magazin „forschung”, Ausgabe 4/2010, Seite 32.
Die Leute werden für ein paar Jahre von der Antragsberechtigung ausgeschlossen oder mit „schriftlichen Rügen” bedacht. Was reine Pseudostrafen sind, denn für den unfähigen Wissenschaftler, der sonst gar keinen Antrag zustandebekäme, stellt das überhaupt kein Risiko dar. Als ob das Schlimmste, was einem Bankräuber an Strafe droht, wenn er sich erwischen läßt, ist „böser Bube” genannt zu werden oder 5 Jahre keine Bank mehr überfallen zu dürfen. Also lieber weiterbetrügen und „DFG-Strafen” in Kauf nehmen als nichts beantragen.
Das ist richtig übel. Denn damit stellt sich die DFG nach außen so hin, als würde sie Fehlverhalten verfolgen, während sie gegenüber den Betrügern das Signal sendet „Nur weiter so, schlechter, als wenn Ihr den Betrug gar nicht erst versucht hättet, wird es nicht”. Wer so ehrlich ist, mangels Substanz oder Ideen nichts zu beantragen, steht auf jeden Fall schlechter da als der ertappte Betrüger oder gar der nicht ertappte.
Spieltheoretisch gibt die DFG damit die Parole aus, fleissig weiter zu betrügen. Geben sich als Saubermann (oder -frau), aber alles nur vorgetäuscht.
Alles andere hätte mich bei dem Saftladen auch gewundert.
Bemerkenswerterweise hat während meines Studiums ein Karlsruher Professor (so einer, bei dem die Klappe und die Bereitschaft, auf anderen herumzutrampeln, deutlich größer als die eigenen moralischen Maßstäbe sind) mal eingeführt, daß Studenten, die bei den Übungsblättern beim Abschreiben erwischt werden, nicht nur 0 Punkte für das Blatt, sondern darüber hinaus noch zusätzlich welche abgezogen bekommen. Weil er meinte, daß es ja keine Abschreckung darstellte, wenn ein Bankräuber schlimmstenfalls das erbeutete Geld zurückgeben müßte. (inzwischen kann man je nach Uni und Bundesland für das Abschreiben Geldbußen erhalten oder temporär oder dauerhaft von der Uni fliegen.) Anscheinend gelten da für Studenten und Professoren aber unterschiedliche Maßstäbe. Das Abschreiben bei einem lumpigen Übungsblatt wird härter bestraft als ein systematischer Forschungsbetrug über Jahre mit gefälschten Daten und durch Betrug erlangten Forschungsgeldern in erheblicher Höhe.
Kommt halt immer drauf an, welcher Kaste man in Deutschland angehört.
(Danke an den Leser für den Hinweis.)