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Guttenberg-Promotion: „chaotische Arbeitsweise”

Hadmut Danisch
11.5.2011 23:16

Es wird immer absurder.

Heute war in der Presse zu lesen, daß Karl-Theodor zu Guttenberg sein Plagiat gegenüber der Uni Bayreuth damit zu entschuldigen suchte, daß er in seiner „chaotischen Arbeitsweise” überfordert gewesen sei.

Die Sueddeutsche stellt die gute Frage, ob – wenn man zu Guttenberg einfach mal so vorbehaltlos glaubt – diese chaotische Arbeitsweise auf die Promotion beschränkt gewesen sein kann.

Man muß hier allen Ernstes mal die Frage stellen, wie eigentlich jemand mit einer so „chaotischen Arbeitsweise” und solchen Erinnerungslücken Verteidigungsminister, Chef unserer Streitkräfte, die in lebensgefährlichen Auslandseinsätzen sind, werden konnte. Sein Jura-Studium hat er ja wohl auch nicht abgeschlossen (nur 1. Staatsexamen). Wie kann ein solcher Hallodri in so hohe und einflußreiche politische Positionen kommen? Als so begabt gelten? Und wieviele Hallodris sitzen bei uns noch in hohen politischen Positionen?

Und die nächste Frage ist: Welchen Anteil haben die Promotionsprüfer mit ihrer absurden Benotung daran, daß ein solcher Hallodri gegenüber der Öffentlichkeit als so befähigt dasteht? Steht bei solchen Leuten in der Zeitung nicht immer sowas wie „der promovierte Jurist” dabei und zu zeigen, daß es um eine geistige Elite geht?

Die Promotion ist – entgegen einem auch an den Universitäten verbreiteten Irrtum – nicht ein eigener Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft, sondern der Nachweis der Befähigung zum selbständigen Wissenschaftlichen Arbeiten. Wie aber konnten diese Professoren diesen Nachweis einem Mann ausstellen, der sich jetzt selbst auf seine chaotische – also gerade gar nicht wissenschaftliche – Arbeitsweise beruft? Das kann doch nur bedeuten, daß sich in diesem ganzen Saftladen Bayreuth überhaupt niemand im Klaren darüber ist, was eine Promotion sein soll, sondern die das dort als eine Art Unterhaltungsveranstaltung auffassen.

Der Schaden ist nicht allein, daß halt einer mit dem Dr. auf der Visitenkarte rumläuft, den er nicht verdient hat. Der Schaden ist, daß Leute in Spitzenpositionen gehievt werden, die sie nicht verdient haben. Und deshalb ist das ganze auch so kriminell.

4 Kommentare (RSS-Feed)

der andere Andreas
12.5.2011 9:56
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“Man muß hier allen Ernstes mal die Frage stellen, wie eigentlich jemand mit einer so „chaotischen Arbeitsweise” und solchen Erinnerungslücken Verteidigungsminister […] werden konnte.

da kann man sich mal folgenden Link zu an gucken:
http://www.zeitgeist-online.de/exklusivonline/dossiers-und-analysen/230-das-guttenberg-dossier-teil-1.html


Kurt
12.5.2011 14:03
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“Sein Jura-Studium hat er ja wohl auch nicht abgeschlossen (nur 1. Staatsexamen).”

Na, doch. Das Studium ist mit dem 1. Staatsexamen beendet. Der Herr ist also Jurist, aber kein Anwalt: dafür fehlt das zweite Staatsexamen.


Hadmut Danisch
12.5.2011 14:08
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Ich dachte immer, das Jura-Studium ist mit dem 2. Staatsexamen abgeschlossen. Wo sollte das 2. Staatsexamen denn hingehören, wenn nicht in ein Studium?


Siap1984
12.5.2011 15:13
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Das Jurastudium findet an der Uni statt und ist wissenschaftlich geprägt. Die Abschlusprüfung besteht aus der “ersten Prüfung” (bis zur letzten Studienreform 2005 oder so: 1. Staatsexamen) die aus sechs Klausuren (Staatsexamen) nebst mündlicher Prüfung UND einer universitären Prüfung besteht. Zum Abschluss erhält man je nach Uni ein Diplom oder einen MA. Falls nicht, darf man sich Jurist oder Jurist (Univ) nennen.

Besteht man die erste Prüfung, kann man a) promovieren b) einen Master etc. machen c) arbeiten gehen, wenn man eine Stelle findet oder c) sich zum Referendariat anmelden. Dieser Vorbereitungsdienst setzt Schwerpunkte mit der RechtsPRAXIS und hat mit dem Studium erst einmal nichts zu tun. Die erste Prüfung ist lediglich Zugangsvss. für das Ref. Das Ref endet nach 2 Jahren durch die zweite juristsche Prüfung bzw. das Zweite Staatsexamen. Dies wird von Praktikern abgenommen, also von Richtern, Anwälten etc. Besteht man, darf man sich Assessor nennen und kann sich sowohl als Rechtsanwalt zulassen lassen, als auch alle Tätigkeiten ausüben, die die Befähigung zum Richteramt voraussetzen- genau diese hat man durch das Ablegen der zweiten Staatsprüfung erbracht.