Der Professor, die Klapsmühle und der Teppich-Händler
Daß Professoren nicht in der Lage sind, ordentliche Gutachten zu schreiben (oder jede ihrer Äußerungen für ein „Gutachten” halten), hatten wir hier ja schon öfters. Aber das da ist schon bizarr. Da sieht man auch, wie gefährlich das werden kann, sich mit Professoren anzulegen. Die lassen einen einfach so in die Klapse einweisen. (Schon was älter, hat mir gerade ein Leser geschickt…)
3 Kommentare (RSS-Feed)
In solchen Fällen erstmal ein bisschen Geschichtsunterricht: http://de.wikipedia.org/wiki/Rosenhan-Experiment
Man beachte besonders “Das Experiment ohne Pseudopatienten”.
@Anna: Kenne ich. Bei Psycho-Kram hat man ja gerade das Problem, dass man anatomisch und laboranalytisch normalerweise nichts findet, sondern *alle* Symptome aus der Schilderung des Patienten erfragt werden müssen. Wenn jetzt (teil-)ausgebildete Profis (d.h. 6 der 8 VPs) diese symptomatischen Erlebnisse lehrbuchgerecht schildern, handelt der Nervenarzt entsprechend. Das Gegenstück zum Rosenhan-Versuch in anderen Disziplinen wäre z.B., einem Notarzt ein fremdes Röntgenbild mit einem Beinbruch unterzuschieben – dann macht der auch korrekterweise Gips ums Bein.
Dagegen hilft nur, dass normalerweise niemand gern in die Klapse will und daher kaum jemand Symptome paukt und dann einem Arzt vorspielt (die, die es doch tun, haben sowas wie Münchhausen-Syndrom – in der Psychiatrie sind die dann allerdings besser aufgehoben als beim Gipser).
Analog ohne Pseudopatienten – wenn man dem Notarzt sagt, dass von den bei ihm eingegipsten Patienten einige anhand eines gefälschten Röntgenbildes in Gips liegen, dann muss er auch knobeln, wessen Bein er für wirklich gebrochen hält und wem er eine zweite Dosis Strahlung zumutet.
Na ja, wir kennen den Fall nicht. Aber wenn jemand sich einbildet, er werde mit Diazepam und Rattengift vergiftet, dann ist sofortiges Handeln wenigstens zum Schutz derer, die der Patient beschuldigt, geboten (Analogie: Wenn jemand AIDS hat und sich weigert, Kondome zu benutzen, darf der Arzt die Schweigepflicht aussetzen und die Frau warnen).
Schließlich weiß man nicht (gerade bei notfallbedingten Ferndiagnosen), was das für ein Typ ist – vielleicht schneidet er seiner Frau kommende Nacht die Kehle durch, damit sie ihn nicht weiter “vergiftet” oder gar verhext (auch solche Fälle gab es). Unschön sind dann die 99% Fälle, wo der Betroffene ein harmloser Paranoiker oder so war und trotzdem eingegriffen wurde.
Der Satz ‘”Ob die Ehefrau nun Rattengift in den Kaffee getan hat, interessiert mich hier wirklich nicht”, meinte die Senatsvorsitzende.’ aus dem Prozess von 2009 zeigt recht deutlich, dass der Unterschied zwischen “gefährlichem Irren” und zeitweise emotional bedingt verzerrter Realitätswahrnehmung von außen schwer festzustellen ist.
Gerade wo in der letzten Zeit den Psychiatern vorgeworfen wird, zuviele “Irre” frei herumlaufen zu lassen, kann ich verstehen, dass da jemand übervorsichtig wurde – allerdings weniger, dass es in derart grob rechtswidriger Weise geschieht.