Klage gegen Entziehung eines Plagiat-Doktors abgewiesen
Ein Leser schickt mir gerade den Link auf ein Gerichtsurteil vom April 2011, also frisch. Eine Universität hatte einer Frau den Doktorgrad entzogen, weil sich herausgestellt hatte, daß sie abgekupfert hatte. Dagegen hat sie geklagt und verloren.
Die Besonderheit an dem Fall ist, daß die Plagiatrix hier nicht Politikerin, sondern Professorin (!) ist.
Bedenkt man, daß der Doktor als Einstellungsvoraussetzung für Professuren angesehen wird (als ich mich für eine Professur beworben habe, hat man mir als einzigen Hinderungsgrund das Fehlen des Doktors entgegengehalten), müßte sie nun eigentlich nicht nur aus dem Dienst entfernt, sondern sogar wegen Anstellungsbetrug verfolgt werden (wobei möglicherweise die Verjährung eine Rolle spielen könnte). Ich glaube, da müßte ich mal Strafanzeige erstatten um zu sehen, was rauskommt.
Nachtrag: Sind nach den Politikern dann die Professoren mit der Entlarvung dran?
4 Kommentare (RSS-Feed)
Gnaa, was für eine übertriebene Anonymisierung:
“VG B-Stadt, Urt. v. 23.05.2007 – 12 E 2262/05 -, juris”
“Somit ist das öffentliche Interesse an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme, an der Übereinstimmung von akademischer Leistung und akademischem Titel” – was für Titel?
Ja, leider werden Bewerbungen auf Dozentenstellen (z.B. auch an BAs) gleich beiseitegelegt, wenn da kein Dr. vor dem Namen steht, auch wenn man vorher jahrelang als externer Dozent den gleichen Stoff erfolgreich vermittelt hat.
“über 55 Seiten, also somit über ein Achtel des Dissertationstextes” – WTF?
OK, über ein Achtel, aber > 300 Seiten werden es dann insgesamt wohl sein.
Warum labern die alle so viel?