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Über den Unterschied zwischen einer Promotionsberatung und einer Ghostwriterei

Hadmut Danisch
18.6.2011 17:14

Ich habe einen Leser-Kommentar zu einem früheren Blog-Artikel wegen eines unrichtigen Details korrigiert. Weil die regelmäßigen Leser meines Blogs eine solche Korrektur natürlich nicht mitbekommen, will ich das hier nochmal aufgreifen, damit auch wirklich alle über die Korrektur informiert und falsche Ansichten revidiert werden können.

Im Februar hatte ich einen kurzen Artikel gebloggt, indem ich die Frage aufgeworfen hatte, ob Stephanie zu Guttenberg für ihr Buch „Schaut nicht weg!” einen Ghostwriter hatte, nachdem mir bei meiner Rezension des Buches Sprünge in der sprachlichen und inhaltlichen Qualität aufgefallen waren.

Ein Leser hatte dazu einen Kommentar abgegeben und darin die Firma Dr. Kerner & Company in München unkorrekt als „Promotionsberatung” bezeichnet.

Besagter Dr. Kerner hat mich nun angeschrieben und um Tilgung der Bezeichnung „Promotionsberatung” gebeten, weil er dies nicht betreibe und der Begriff anrüchig ist.

Genau betrachtet ist das zutreffend, denn ausweislich der Webseite unter www.drkerner.de ist die Firma tatsächlich keine „Promotionsberatung”, sondern bietet vielmehr „Wissenschaftsberatung & Ghostwriting für Ihren Erfolg” an, laut der Seite über die Leistungen auch für Dissertationen.

Es leuchtet mir nicht ein, warum Wissenschaftsberatung und Ghostwriting für Dissertationen keine „Promotionsberatung” sein soll. Auch leuchtet mir nicht ein, warum diese andere Bezeichnung erstrebenswerter oder in einer erträglicheren Verwerflichkeitsklasse einzuordnen sein soll. Man vertritt dort jedoch die Auffassung, daß eine „Promotionsberatung” im allgemeinen Sprachgebrauch unseriöse Angebote bezeichnet, die gegen Entgeld Doktorväter vermittelt, wovon man sich abgrenzen möchte. Aber nur, weil viele das so machen, liegt das ja noch nicht fest im Begriff. Ich halte im Gegenteil den Begriff „Ghostwriting” für sehr viel eindeutiger, was den verwerflichen Gehalt angeht.

Ich selbst vermag Ghostwriting nicht als nennenswert seriöser einzuordnen. Richtig ist allerdings, daß das Vermitteln eines Doktorvaters gegen Entgeld eine Straftat ist (Vorteilsgewährung), während das Täuschen bei der Promotionsprüfung per se derzeit noch nicht strafbar ist (warum eigentlich nicht?). Da der Doktor sowohl im akademischen, also auch im industriellen oder politischen Bereich ein erheblicher Karriere- und Zugangsfaktor ist, würde ich das aber durchaus als Teil- oder Vorbereitungshandlung zum Anstellungsbetrug ansehen.

Aber ich bin ja ein friedlicher und konzillianter Mensch, und an der Richtigkeit meines Blogs ist mir sehr gelegen. Also habe ich es freiwillig korrigiert und hiermit meine Leser auch über die Korrektur informiert, wenn denen daran so gelegen ist. Ob die Korrektur auch eine Verbesserung darstellt, ist eine andere Frage.