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Uni verschlampt Dissertation und entzieht Doktor wegen Plagiats

Hadmut Danisch
25.7.2011 11:55

Was ist denn das nun schon wieder? Die Uni Hamburg hat einem Anwalt wegen Plagiats den Doktor entzogen, kann es aber nicht beweisen, weil sie die Diss verschlampt hat? (Sie hat es dem Doktoranden zurückgegeben, damit er Anmerkungen der Prüfer berücksichtigen kann, und nun streiten sie, ob es zurückgeschickt wurde oder nicht. Kommt mir bekannt vor, die Uni Karlsruhe hat damals bei mir auch behauptet, daß Akten nie bei ihnen angekommen wären, obwohl sie den Empfang quittiert hatte.)

4 Kommentare (RSS-Feed)

anonym
25.7.2011 12:45
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Wie ist denn das rechtlich? Bisher hat er doch nur die Prüfung bestanden? Den Grad bekommt er doch erst nach Nachweis der Veröffentlichung verliehen? Was genau wurde da entzogen?

-> Ah, jetzt ja. Nach dem Lesen des Artikels wird das wahlweise klarer, oder noch verworrener.


*muhahaa* — Mord ohne Leiche.
“Akten verschwunden” ist ein beliebtes Bürokratenspielchen. Ich wollte schon mal eine Webseite zu dem Thema machen. Na, vielleicht wirds ja noch — manana.

Carsten

UNO beschuldigt Israel, UN-Soldaten abgeschossen zu haben. Zu einer
Verurteilung kommt es auf Druck der USA nicht. Juli2006
Der Posten wurde den ganzen Tag beschossen. Proteste der UN wurden ignoriert. Am Abend traf eine Fliegerbombe den Posten bestehend aus vier UN-Soldaten voll.


grimoire
28.7.2011 7:53
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“Auf dem Postweg verloren gegangen” – ein vor allem bei Behörden, Juristen und Ärzten beliebtes Mittel um dokumentierte Beweise für eigenes Fehlverhalten aus der Welt zu schaffen.

Selbst beim Erhalt eines Einschreibens bestätigt der Empfänger ledigliche den Eingang eines Briefumschlags. Den einzig sicheren Nachweis für eine unzweifelhafte Zustellung bietet der Sendebericht von Faxgeräten oder die quittierte persönliche Zustellung.
Vorteil für Mediziner: Röntgenaufnahmen, die besonders “gerne” auf dem Postweg zu verschwinden scheinen, können als Faxausdruck nicht einwandfrei beurteilt werden.


quarc
28.7.2011 21:23
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Ich erinnere mich dunkel, dass es da sowas wie “Computer” gab (auf denen der
Doktorand ja sogar schon seine Arbeit geschrieben hat) und dass man damals
(also 2009) solche Arbeiten auch schon in universitäre Archive einstellen
konnte, oder zusätzlich zum Papierexemplar auf CD einreichen konnte.

Bei anderen Universitäten soll es ja sogar vorkommen, dass die Gutachter
ihre Bemerkungen nicht nur an den Rand des Prüfungsexemplars notieren,
sondern auch noch am Ende einen Text schreiben, anhand dessen man dann
auch die Korrekturen vornehmen kann.

Es ist wirklich interessant, was es so alles gibt. Vielleicht muss man das
der Uni Hamburg einfach nur ganz behutsam erzählen. Das finden die dann
bestimmt auch ganz toll.