Urteilsbegründung zum Doktorentzug wegen Unwürdigkeit
6.10.2011 19:22
Im Fall Jan-Hendrik Schön hatte die Uni den Doktorgrad entzogen, Schön dann vor dem Verwaltungsgericht dagegen gewonnen, vor dem VGH Mannheim dann aber verloren. Dazu ist inzwischen die Urteilsbegründung erschienen. Ich hab’s noch nicht im Detail gelesen, aber diese Art der Entziehung paßt nicht zu bestehender Rechtsprechung, wonach nur schwere Straftaten (Mord, Vergewaltigung,…) den Entzug wegen Unwürdigkeit rechtfertigen können. Muß ich mal genauer lesen.
Nachtrag: Immerhin stellen sie schon mal fest, daß Universitäten heute keine Doktorwürde, sondern einen Doktorgrad verleihen. Wissen die meisten Professoren schon mal nicht.
Hier ein Bericht über einen Promotionsvermittler, der aufgrund seiner Vermittlungstätigkeit zu dreieinhalb Jahren Haft und €75.000 Geldstrafe verurteilt wurde. Anschließend wurde sein Doktorgrad in einem Verwaltungsgerichtsverfahren eingezogen.
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2011-10/aberkennung-doktor/komplettansicht