Mehr zur Verfassungsbeschwerde über Professorenbesoldung
schreibt der SPIEGEL. Man könnte freilich die Frage aufstellen, ob die Richter des Bundesverfassungsgerichts, die mehrheitlich Professoren sind, da nicht auch in eigener Sache entscheiden und damit befangen sind.
5 Kommentare (RSS-Feed)
@anonym: Es geht um Befangenheit, nicht um Beteiligung. Das ist was anderes.
Außerdem sagt der von Dir zitierte Absatz, daß jemand nicht beteiligt ist, der nur aus einem allgemeinen Grund wie dem Beruf interessiert ist. Es geht aber nicht um den Beruf, sondern um das Amt der Richter als Professoren. Es geht nicht darum, daß sie interessiert sind, sondern darum, daß sie damit letztlich ihr eigenes Professorengehalt erhöhen können. Das ist nicht allgemein, das ist konkret.
Wieviele sind denn “nur” apl-Prof, sprich kriegen gar keine Besoldung von “ihrer” Uni?
Weiß nich. Sind aber wohl eine ganze Menge, die damit kaschieren, daß sie eigentlich gar keinen Job kriegen.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111011_2bvr101010.html
“Eine Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 19 BVerfGG kann dabei nicht allein aus den Gründen hergeleitet werden, die nach der ausdrücklichen Regelung des § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG nicht zum Ausschluss von der Ausübung des Richteramts führen. Es wäre ein Wertungswiderspruch, könnte gerade auf diese Gründe dennoch ohne Weiteres eine Besorgnis der Befangenheit gestützt werden.”
§ 18 Abs. 2 BVerfGG: “Beteiligt [“an der Sache beteiligt” im Sinne des Abs. 1] ist nicht, wer auf Grund seines Familienstandes, seines Berufs, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ähnlich allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist.”