Bayern ändert Promotionsordnungen
Nach zu Guttenberg: In Bayern müssen die Doktoranden künftig eine eidesstattliche Versicherung ablegen, nicht geschummelt zu haben.
Eine Versicherung der Prüfer, die Dissertation überhaupt gelesen zu haben, wird nicht verlangt.
6 Kommentare (RSS-Feed)
@Christian: Deine Bedenken sind berechtigt, bisher waren die Hochschulen sowas nämlich nicht und die von den Prüfungsordnungen (und nur von ihnen) geforderten eidesstattlichen Versicherungen das Papier nicht wert. Reine Kosmetik (und mal wieder Ausfluß der Tatsache, daß Professoren meistens keinen blassen Schimmer von der Rechtslage haben sondern einfach nach Gutdünken verfahren). Eine Zuständigkeit muß man nämlich von oben bekommen, man kann sie sich nicht selbst geben oder nehmen.
Allerdings sind die staatlichen Hochschulen durchaus Behörden. Nämlich Prüfungsbehörden.
Und eine zur Abnahme von Versicherungen an Eides Statt zuständige ebensolche wird man eben durch Gesetz. Wenn also Bayern in das Gesetz schreibt, daß die Hochschulen bei Prüfungen eine solche Erklärung abnehmen müssen, dann (und erst dann) sind sie auch genau solche Behörden, die zur Abnahme zuständig ist, und dann macht man sich auch strafbar, wenn man eine falsche Erklärung abgibt.
“Ich kenne auch manche Hochschulen, die eine solche eidesstattliche Versicherung auch bei Diplomarbeiten verlangen.”
Die Info-Fakultät des KIT verlangt sowas jedenfalls nicht, die verlangt einfach nur eine entsprechende Erklärung. Mit eidesstattlichen Versicherungen kommen ab und zu Studenten von sich aus an – denen habe ich dann immer erklärt, dass die Prüfungsordnung so etwas nicht verlangt und das KIT eine eV auch gar nicht abnehmen kann.
“Eine Versicherung der Prüfer, die Dissertation überhaupt gelesen zu haben, wird nicht verlangt.”
Alles andere hätte mich auch sehr gewundert. Dazu hätten die Professoren zugeben müssen Fehler gemacht zu haben bzw. wie ja im Falle zu Guttenberg offenkundig wurde – die Arbeit nicht gelesen zu haben. Da ist es doch bequemer “Haltet den Dieb!” bzw. Betrug! und Täuschung! zu rufen um somit von eigenen Fehlern und Versagen abzulenken.
Im Grunde genommen wären die ganzen Plagiatsfälle des vergangenen Jahres mal eine gute Gelegenheit gewesen mit einigen Machenschaften und Verfehlungen im deutschen Wissenschaftsbetrieb aufzuräumen. Stattdessen wartet man einfach ab, bis sich das öffentliche Interesse verflüchtigt und die Wogen geglättet haben. Bei einem früheren Bundeskanzler nannte man das Aussitzen. Schaut man sich die Vita der Verantwortlichen in den Ministerien auf Bundes- und auch Landesebene an, so wundert einen nicht mehr sehr viel. Etwas anderes als die Sicherung der eigenen Position sowie die Versorgung von eigenen Gefolgsleuten mit entsprechenden Posten (Staatssekretäre) ist von diesen Damen und Herren nicht zu erwarten.
Bei Guttenberg stellt sich ja zusätzlich die Frage, ob die Dissertation überhaupt schon geschrieben war, als sie begutachtet wurde …
Die Maßnahme ist billig, sie tut niemandem weh, sie ändert nichts, sie suggeriert der Fehler bestünde auf Seite der Studierenden – besser hätte man’s nicht machen können!
Ich kenne auch manche Hochschulen, die eine solche eidesstattliche Versicherung auch bei Diplomarbeiten verlangen. Allerdings ist die Strafbarkeit einer falschen Angabe nicht, wie die Hochschulen gern glauben, automatisch gegeben: §156 StGB bestraft nur solche eidesstattlichen Lügen, die gegenüber einer “zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde” getätigt wurden.
Ich bezweifele, dass die Hochschulen eine solche Behörde darstellen.