Rabatt-Portal bewirbt Doktortitel
Akademische Inflation: Laut Wiener Zeitung hat ein Rabattportal neben Yoga-Schnupperkursen, Hotelschnäppchen und Massagegutscheinen als „Deal des Tages” auch Ehrendoktortitel im Angebot. Kosten nur 39 statt 150 Euro. Dafür bekommt man dann sowas wie „Doctor of Alternative Health”, „Doctor of Exorcisms” oder „Doctor of Feng Shui”. Für 200 Euro wird man sogar „Professor”.
Produziert werden die Dinger in den USA, die US-„Kirche” verkauft die Dinger wie ehedem Ablaßbriefe (wobei ich mich gerade frage, ob das nun mehr über Doktorgrade oder mehr über Kirchen sagt…). Obwohl, wenn ich’s bedenke, wäre für das, womit ich mich zu deutschen Universitäten beschäftige, ein „Doctor of Exorcisms” doch eigentlich ganz passend.
Das kuriose daran ist, daß die Österreicher spitz bemerken, daß sowas in den USA und möglicherweise in Deutschland kein Problem sei (Hihi!), aber in Österreich eine Straftat.
Ich muß denen unbedingt mal stecken, daß die Deutschen Universitäten ganz offiziell und nach Promotionsordnung Ehrendoktorgrade verkaufen. Das Führen so manchen deutschen Doktorgrades wäre in Österreich dann nämlich auch strafbar. 😀
2 Kommentare (RSS-Feed)
“Galileo” hat sich diesen neu entstandenen Trend angenommen und haben kurzerhand einer dieser Doktortitel bestellt und dessen Verwendungsbereiche anschaut. Alleine die Bereiche der Doktortitel zwischen denen man auswählen kann, geben Aufschluss über die Seriosität dieser ganzen Geschichte. Ein lustiges Geschenk für Freunde oder Familie wäre es schon, aber nicht für diesen Preis.
“Die Österreicher” haben für so allerlei Ungemach – schon so seit Maria Theresia – recht praktikable Lösungen parat: So ist der Erwerb eines akademischen Grades ab Verleihung Teil des Namens und man muss den beim Standesamt/Bezirksverwaltungsbehörde als Namensänderung eintragen lassen. Somit hat jemand, der einen akademischen Grad führt, Scylla und Charybdis zugleich, führte er ihn zu Unrecht: Verstoss gegen das Namensrecht, weil nicht eingetragen und dadurch Anmassung eines akademischen Grades, deshalb ist das Führen eines beispielsweise ausländischen akademischen Grades in Österreich mit 180 Tage sozusagen absolut begrenzt, danach ist Nostrifizierung und Änderung des Namens fällig…
Generell werden solche Regelungen, von denen es in Österreich mehrere gibt, von aussen belächelt oder völlig missverstanden: Kafka’s “Das Schloss” war eine Satire auf österr. Behörden, denen aufgetragen ist (war, die schönen, rechtsstaatlichen Zustände sind seit der deutschen Besetzung arg durchlöchert): “Nur zu müssen und nicht zu dürfen – alles dazwischen sei von Übel”…