Abschied vom Leitbild der “Unternehmerischen Hochschule”
Ach, guck an. Rot-Grün verabschiedet sich in Baden-Württemberg vom Leitbild der „Unternehmerischen Hochschule”, das nie zu den Hochschulen gepaßt habe. Die Erkenntnis ist richtig. Wie sie sich auswirken wird, darüber darf man gespannt sein.
Würde mich auch interessieren, ob sie die Landesaufsicht über das KIT wieder zurückholen. Schavan und Frankenberg hatten das KIT ja noch schnell aus der Landesaufsicht entlassen als absehbar war, daß die CDU die Wahl in Baden-Württemberg verlieren wird. Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß es zwischen KIT und Landesregierung so die ein oder andere Meinungsverschiedenheit gibt.
5 Kommentare (RSS-Feed)
Das KIT nicht insolvenzfähig? Ein interessanter Punkt wenn ich bedenke, was ich über deren Finanzen so gehört habe.
Das heißt, daß im Zweifelsfall das Land die Schulden übernimmt?
(Jau, schick mal…)
Mich würde auch mal interessieren, ob das Land die Aufsicht überhaupt wirksam aufgeben kann. Daran habe ich nämlich Zweifel. Denn die gewählte Landesregierung hat auch Aufgaben und Verpflichtungen. Man kann sich als Landesregierung und Gesetzgeber nicht einfach die Themen raussuchen, die einem Spaß machen, und die anderen sich selbst überlassen.
Außerdem beißt sich das mit dem Beamtentum und deren hoheitlichen Aufgaben etwa in Prüfungen.
Stichwort mittelbare Staatsverwaltung. Die Legitimation muss dann auf andere Weise stärker hergeleitet werden.
Vgl. http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20021205_2bvl000598.html m.w.N.
Na so ein Mist. Da führt Sachsen im Sommer 2012 doch gerade erst ein neues Hochschulfreiheitsgesetz ein, was im jetzigen Stand dem vom Ministerium mehrheitlich ausgewählten Hochschulrat wesentliche Rechte des Senats überträgt und aus der Gruppenuniversität eine Präsidialuniversität mit übermächtigem und auch wieder vom Hochschulrat ausgewählten Rektor macht….
“Würde mich auch interessieren, ob sie die Landesaufsicht über das KIT wieder zurückholen.”
Nein. Soll ich Dir das Schreiben der Frau Ministerin an die KIT-Beschäftigten mit FAQ weiterleiten? Die Fachaufsicht wird ausdrücklich aufgegeben, es gibt nur noch Rechtsaufsicht. Der Zusatz im Gesetz, dass das KIT “zugleich staatliche Einrichtung” ist, entfällt. Und dass das KIT laut Insolvenzordnung iVm BW-Ausführungsgesetz dazu nicht insolvenzfähig ist, wird auch erwähnt.