Bei Pfusch darf man den Doktor behalten
Die Uni Potsdam hat entschieden, daß Kultusminister Althusmann seinen Doktor behalten darf, weil sie „nur” Pfusch und klein Plagiat sei.
Eigentlich logisch, denn es gibt ja (übrigens vor allem in den MINT-Fächern) noch viel, viel mehr Pfusch-Dissertationen als Plagiate. Würde man entscheiden, auch die Pfuschdoktorgrade wieder einzusammeln, nähme das ja gar kein Ende mehr. Und wovon sollte man die ganzen kassierten Schmiergelder wieder zurückzahlen können?
5 Kommentare (RSS-Feed)
Ja, wenn’s doch in Lüneburg war…
Ich hatte einen wirklich guten Geschichtslehrer der tatsächlich im Rahmen eines Artikels, der im Unterricht behandelt wurde, auch das Thema abgehandelt hat. Wohl auch, weil abzusehen war, dass kaum einer von uns nicht studieren wird.
Normal ist das aber nicht.
Erstaunlich daß Du den Artikel erst jetzt entdeckst, aber egal.
Über die Begründung habe ich damals auch schon den Kopf geschüttelt, denn die ist doch für die Uni noch rufschädigender als einem Plagiat aufgesessen zu sein. Der Inhalt eines Plagiates kann durchaus gut sein, daß abgeschrieben wurde steht auf einem anderen Blatt, aber Pfusch ist immer schlecht und fällt auf den Lehrmeister zurück. Auch wenn man es weiß, es ist schon überraschend wie schamlos offen politische Seilschaften agieren (können).
Wieso soll das ‘Pfusch-Problem’ vor allem bei den MINT-Fächern aktuell sein? Macht keinen Sinn, denn da in diesen Fächern geht es ja gerade eben nicht nur um Wortgeschwurbel. Es gibt da durchaus auch Pfusch (schlechte/falsch ausgeführte Experimente, falsch angewandte Theorien etc.) aber das ist eine ganz andere Art von Pfusch wie die bei Althaus bemängelte Form.
“Schließlich hatte er schon im Leistungskurs Geschichte am Gymnasium in Lüneburg das korrekte Zitieren gelernt.”
In einem Leistungskurs Geschichte lernt man korrektes Zitieren? Ernsthaft?