Bundesrechnungshof tadelt DFG und Forschungsministerium
Der Bundesrechnungshof hat den Themenpunkt „Programmpauschalen” bei der DFG überprüft und für miserabel befunden.
Vorweg: Die DFG ist ein privatrechtlicher Verein, weshalb die Prüfung nur über die Prüfung von Schavans Wissenschaftsministerium erfolgen konnte.
Die DFG hat nur eine einzige Aufgabe: Die Verwaltung und Weitergabe von Geld. Sonst machen die nichts. Sie bekommen jedes Jahr ungefähr 2,5 Milliarden Euro und ihre einzige Aufgabe und Daseinsberechtigung liegt darin, dieses Geld in geordneten Bahnen an die Forschung weiterzugeben. Und nicht mal diese einzige Aufgabe können sie ordentlich erfüllen.
Bei der DFG herrscht Mißwirtschaft, kaum etwas läuft nach Regeln oder überprüfbar, die Kooperation der Abteilungen ist mangelhaft, die Abteilungen machen gerade was sie wollen. Im Prinzip ein großer Selbstbedienungsladen.
Und aus irgendwelchen Gründen, die auch in der Bundesrechnungshofsuntersuchung nicht zu klären waren, gibt das Bundesforschungsministerium unter Ministerin Schavan auf jedes Geld, das rausgeht, zusätzlich einfach 20% pauschal und blanko obendrauf. Der Rechnungshof stellt fest, daß diese Ausgaben sich in wenigen Jahren verdreifacht haben und inzwischen bei über 300 Mio. Euro pro Jahr liegen, die ohne erkennbaren Grund rausgehauen werden – und noch weiter steigen sollen. Dabei wird der Betrag pauschal gezahlt. Es ist nicht voraussetzung, daß da irgendwelche entsprechenden Kosten überhaupt entstanden wären.
Faktisch finanziert der Bund mit diesen Programmpauschalen die Infrastruktur der Hochschulen durch die Hintertür, obwohl das ja eigentlich verboten ist, denn eigentlich ist das allein oder zumindest teilweise Ländersache. Es stinkt nach einem gezielten Rechtsbruch, also wieder nach Geldwäsche.
Interessanterweise ist die Höhe von 20% willkürlich gewählt. Weder DFG noch Ministerium konnten irgendwie belegen, warum man 20% zahlt. Der Rechnungshof hat ihnen deshalb die „Hausaufgabe” verpaßt, den tatsächlichen Bedarf festzustellen. Und sagt sogar, daß man es stichprobenartig prüfen könnte, weil die Universitäten selbst ja interne Kostenrechnungen erstellen. DFG und Ministerium haben aber seit Jahren nicht geprüft, wie hoch der Bedarf für Infrastrukturkosten tatsächlich ist, niemand weiß, wie hoch er ist und ob er 20% erreicht.
Besonders tadelt der Rechnungshof, daß man durch diese Verschwendung „weniger geförderte Projekte pro Euro” gibt. Während sich manche die Taschen vollstopfen, bekommen andere Forscher gar nichts, weil für sie kein Geld mehr übrig ist. Ordentlich nachgeprüft wird da auch nichts.
Dazu kommt, daß das Bewirtschaftungsverfahren faul ist. Die DFG schiebt da Gelder von 30 Millionen vor sich her, ohne daß das Parlament dies erkennen könnte.
Wird also wohl darauf hinauslaufen, daß die Pauschale demnächst niedriger ausfallen wird. Ich sag’s doch immer: Die DFG ist eine Geldwaschanlage.
9 Kommentare (RSS-Feed)
Diese Pauschale nennt sich overhead und ist in Grossbritannien (100% overhead) bzw. USA (50-80% overhead) auch ueblich. Das Verbot das sich der Bund an Laenderausgaben beteiligt wird auch bald durch die Gesetzesaenderung fallen. Bleibt einzig die Tatsache das die Pauschale ohne Ueberpruefung der Unikosten bezahlt wird wobei, wenn ich mir die Buerokratie ansehe die hier in England mit full economic costing einhergeht, dies wahrscheinlich im Endeffekt guenstiger ist.
Eine deutsche Uni, die ueblicherweise knapp bei Kasse ist (nur 1/3 bis 1/2 der Mittel die Unis im Ausland haben), hat ansonsten wenig Anreize Professoren zu berufen die Forschungsgelder einwerben. Denn Forschungsgelder bezahlen Mitarbeiter und Sachmittel aber wer bezahlt fuer neue Raeume? Die Alternative (Laender erhoehen Unietat) ist unwahrscheinlich genauso wie die Einfuehrung von Studiengebuehren die auch fuer die Forschungsinfrastrukur genutzt werden. Ich sehe deshalb keine bessere Moeglichkeit fuer Deutschland als die Einfuehrung von overheads.
Diese Pauschale ist versteckter Haushaltsförderungs-Ausgleich:
Für via DFG eingeworbene Drittmittel müssen hier 20% “Verwaltungsabgabe” geleistet werden. Das Geld versickert im Haushalt der Uni/des Landes; für uns als Einwerbende ist es ganz einfach weg.
@anonym: Hab ich auch schon versucht. Hat man dort extra vernichtet, damit man sie nicht einsehen kann.
“(1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. Einer Behörde im Sinne dieser Vorschrift steht eine natürliche Person oder juristische Person des Privatrechts gleich, soweit eine Behörde sich dieser Person zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Aufgaben bedient.”
Also auch die DFG.
Probiers mal. Bei mir hats damals nicht geklappt.
Die gute Tante Schavan hatte versehentlich alles in den Häcksler gesteckt. Das Recht zur Einsicht besteht natürlich, allein es ist nichts mehr einzusehen…
Wenn genügend oft nachgefragt wird, ist diese Ausrede bald verbrannt. Wie wäre es mit einem virtuellen Museum verlorengegangener Akten?
@Kurt: Das hängt von der Uni ab (ggfs. auch vom Land?). Bei uns gingen 20% der 20% an die Univerwaltung – und zwar nur bei deutschen Projekten (DFG, BMBF, …). Über die 60% Overhead in EU-Projekten durfte man komplett selbst verfügen.
Du erinnerst mich daran, dass ich beim BMBF die Exzellenzinitiative-Anträge sowie die Gutachten anfordern will, gemäß IFG. Das könnte lustig werden.