Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Schavanplag

Hadmut Danisch
11.9.2012 23:39

Da wird beschrieben, wie der Stand der Untersuchung der Dissertation von Forschungsministerin Annette Schavan ist. Sie behaupten, sie hätten auf 87 von 325 Textseiten Übernahmen aus Quellen entdeckt, die nicht oder nicht ausreichend angegeben wurden.

Ab wann gilt eine Dissertation als Plagiat?

2 Kommentare (RSS-Feed)

Der große böse Wolf
12.9.2012 1:32
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Ich denke bei ein oder zwei übereinstimmenden Sätzen kann es noch ein Zufall sein, auch wenn er unwahrscheinlich ist. Aber bei fast 100 Seiten…
Wozu war noch gleich diese Erklärung in der Arbeit gut? Die mit dem “selbständig verfaßt” und “alle Quellen angegeben”?


Siap1984
12.9.2012 9:02
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Eine gute Frage. Teil des Problems ist ja schon, dass der Plagiatsbegriff nicht sehr bestimmt ist. Und eine gewisse Relation zur Gesamtarbeit wird erforderlich sein, weil einzelne Fehler- insbesondere bei nichtwörtlicher Übernahme ohne Fußnote – durchaus passieren können und nicht zwingend unredliches Arbeiten sind (das hat selbst Fischer-Lescano in seiner Rezi zu Guttenbergs “Arbeit” geschrieben). Andererseits denke ich, dass es, wenn die Plagiate ein Ausmaß erreichen, die ein methodisches Vorgehen nahelegen, unmaßgeblich ist, ob die betroffenen Passagen für den wissentschaftlichen Gehalt der Arbeit wichtig sind oder nicht.

Diese Art der Erklärung ist nichts weiter als eine Formalie, anders als eine eidesstattliche Versicherung (die aber nicht unbedingt von Universitäten abgenommen werden kann).

Insgesamt merkt man, dass die Wissenschaft und die Jurisprudenz noch am Anfang einer schlüssigen Konzeptionierung zur Plagiatsbekämpfung steht. Aber es gibt ja hinreichend Material, um dies aufzuarbeiten. Die Geschehnisse in Münster fallen mir aktuell dazu ein 🙂