Forschungsmafia: Titelhandel · Forschungsbetrug · Wissenschaftskorruption · Hochschulkriminalität

Das Professoren-Geschacher…

Hadmut Danisch
29.3.2010 17:16

Der SPIEGEL beschreibt sehr schön, wie an den Universitäten die Sitten gerade völlig zusammenbrechen und da nur noch Zocken und Schachern herrscht.

Da geht es um Gehälter, Ablösesummen und Geschacher.

Schon erstaunlich, was man da so liest. Ausgerechnet vom badenwürttembergischen Minister Frankenberg (der hat’s gerade nötig) liest man da die überwältigende Einsicht:

“Die Universität lebt nicht von Luft und Geist, sondern vom Geld des Steuerzahlers.”

Und dann findet sich eine Aussage, die die Zustände an deutschen Universitäten – wie ich meine – perfekt beschreibt:

Denn Fairness setzt Regeln voraus, wenn man sie nicht nur als eine Art ritterliche Galanterie begreifen will. Fehlt es an diesen eindeutig benannten Regeln, lässt sich Fairness weder feststellen noch einklagen oder sanktionieren. Im Vakuum ist sich jeder selbst der Nächste.

Und die Einführung jeglicher Regeln verhindern die deutschen Professoren seit Jahrzehnten erfolgreich.

Gar nicht mal schlecht finde ich dagegen den Vorschlag, daß Universitäten von Professoren, die wechseln (bzw. deren neuen Universitäten) quasi als Ablösesumme die Erstattung der ihm zugesagten Mittel verlangt. Denn damit hat er Know-How aufgebaut und das Geld wurde für ihn verpulvert. Das hat was.

Und dann der Oberhammer:

Ob Wien, Münster oder Köln – die Berufungspraxis im Jahr 2010 zeigt: Wenn es um die Besetzung von Schlüsselprofessuren geht, können sich Rektoren nicht um Traditionen scheren. Da gilt es schnell und effektiv zu verhandeln. Wohin das führen kann, macht Niedersachsen in seiner aktuellen Hochschulgesetzesnovelle deutlich. Ist sie verabschiedet, dürfen Niedersachsens Rektoren bei der Besetzung einzelner Professuren auch schon mal auf die öffentliche Ausschreibung verzichten.

Allgemeinbildung ist wohl aus der Mode gekommen. Denn die öffentliche Ausschreibung ist keine Tradition, sondern staatliche Verpflichtung. Aus Art. 33 Abs. 2 GG geht die Verpflichtung des Staates hervor, öffentliche Ämter (soweit sie nicht politische Ämter nach Art. 28 Abs. 1 GG sind) zwingend auch öffentlich auszuschreiben.

Schon bisher waren die Ausschreibungen an den Universitäten reine Mogelpackungen, da wurde gelogen, betrogen und geschoben, was das Zeug hält. Das sieht man schon daran, daß die Leistungen der Bewerber nicht überprüft, Bewerbungsschreiben nicht gelesen und Rechtsmittelpflichten nicht eingehalten werden. Und man sieht es daran, daß die – eigentlich verbotene – Hausberufung inzwischen zum Standard geworden ist. (Insofern muß sich gerade jener Minister Frankenberg mal fragen lassen, warum er hier einerseits darauf hinweist, daß die Uni Steuergelder verheizt, andererseits sein Ministerium aber weitreichende Manipulationen bei Berufungen und Hausberufungen duldet. Das Bleichgesicht spricht mit gespaltener Zunge.)

Wenn dann aber die Ausschreibung schon per Gesetz nicht mehr zwingend ist und darauf verzichtet werden kann, dann ist das unmittelbar verfassungswidrig. Und Art. 33 Abs. 2 GG gehört zu den Teilen des Grundgesetzes, die durch Verfassungsbeschwerde überprüfbar sind.

Ich werde Verfassungsbeschwerde erheben, wenn diese Hochschulnovelle tatsächlich so in Kraft tritt.