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Gerichtsentscheidung zum Verfahren des Überdenkens

Hadmut Danisch
26.4.2010 22:13

Eine bemerkenswerte Entscheidung des OVG Bremen für den Fall, daß die Prüfer das Überdenken verweigern.

Das OVG Bremen führt nämlich aus, daß dann, wenn die Prüfer das Überdenken verweigern, eine neue Prüfung mit einer anderen Prüfungskommission schon vor der Entscheidung in der Hauptsache angeordnet werden kann.

Quelle: Kohlhammer

(Danke an den Leser für den Link)

Dieses Recht wurde mir übrigens vom VG Karlsruhe und dem VGH Mannheim verweigert. Wie ich nicht nur selbst, sondern inzwischen von mehreren Anwälten erfahren habe, hat sich im Verwaltungsgerichtszug in Baden-Württemberg inzwischen eine erzkonservative und mittelalterliche Rechtsbrechung durchgesetzt, die dem Prüfling fast jedes Recht wieder abnimmt.