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Hiwi-Verträge abgeschafft?

Hadmut Danisch
2.12.2010 21:22

Hier habe ich gerade etwas überraschendes über Hiwi-Verträge gelesen.

Angeblich dürfen Hiwis aufgrund einer Tarifänderung nur noch für wissenschaftliche Aufgaben (hört, hört) eingestellt werden. Alle anderen Sklaventätigkeiten fallen nicht mehr unter die Hiwi-Verträge.

Für die anderen Aufgaben sollen Hiwis jetzt Werkverträge bekommen. Das ist nicht ganz unkritisch, weil man dazu vermutlich Freiberufler oder Gewerbetreibender sein muß, und weil man ganz anders haftet als as Hiwi. Wie der Autor des zitierten Blogs schon schrieb, heißt das auch, daß man nicht weisungs- sondern ergebnisgebunden ist (was allerdings auch bedeutet, daß man kein Geld bekommt oder möglicherweise schadensersatzpflichtig ist, wenn das Ergebnis nicht stimmt, oder man zum Festpreis arbeitet und selbst schuld ist, wenn man mehr arbeiten muß, oder auch im Preis gedrückt wird), und daß man eigentlich außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers arbeiten muß. Wie das bei Bibliotheks- oder Kaffeekoch-Hiwis gehen soll, ist eine spannende Frage.

Eine andere Frage wäre, ob man mit diesem Wechsel auf Werkverträge nicht kriminelle Methoden der Scheinselbständigkeit ausnutzt. Denn das wäre es vermutlich. Da müßte man mal in den Universitäten so eine Gewerbeaufsichtsrazzia wie auf dem Bau machen.

Normale 400-Euro-Jobs decken das auch nicht mehr ab.

Insofern müßte man die Studis, die früher als Hiwis jobbten, nun als normale Angestellte der Universität im öffentlichen Dienst führen. Heißa!

Nachtrag: Hehe. Ich hab mal wegen Scheinselbständigkeit eine Anzeige an Zoll, Finanzamt und Staatsanwaltschaft geschickt. Mal sehen, ob und, wenn ja, was passiert.

Ein Kommentar (RSS-Feed)

J.
3.12.2010 9:28
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Tarifänderung? Schon seit gefühlten Ewigkeiten sind nur _wissenschaftliche_ Hilfskräfte vom BAT, bzw. jetzt TV-L ausgenommen.

Scheinselbständigkeit ist nicht kriminell, sondern nur eine sozialversicherungsrechtliche Regelung, nach der bestimmte Selbständige (nur!) sozialversicherungsrechtlich wie Arbeitnehmer behandelt werden. Im Zweifel meldet man die tatsächlichen Umstände, und dann gibt es von der Deutschen Rentenversicherung einen Feststellungsbescheid.