Ein Lehrstuhl für die Frau Gattin…
Was ist das denn jetzt schon wieder? Ich bin noch nicht richtig aus dem Urlaub zurück, da find ich schon wieder solche Hinweise in der Mailbox, daß es einem gerade die Socken auszieht. Ein Physik-Professor habe gerade an einer Uni neu angefangen, aber die Professur nur unter der Bedingung angenommen, daß seine Frau einen Lehrstuhl bei den Mathematikern bekommt.
Ich bin ja schon einiges gewohnt, aber diese Form der Korruption kannte ich noch nicht.
Ich kann jetzt nicht sagen, welche Uni das gewesen sein soll, weil ich das nur so mitgeteilt bekommen habe, und dafür keine Belege habe. Die würden mich sicherlich nur zu gerne auf Unterlassung oder sowas verklagen. Also sag ich nicht, welche Uni es sein soll. Aber ein korrupter Saftladen ist das schon.
Andererseits, daß sich langjährige Leser meines Blogs zu der Frage, welche Uni das wohl gewesen sein könnte, selbst was denken, kann ich ja nun auch nicht verhindern…
(Danke für die Info)
6 Kommentare (RSS-Feed)
Welche Uni das war, weiss ich nicht. Aber das was du beschreibst läuft neuerdings unter dem Begriff Doppelkarriere.
Wenn sich jemand bewirbt, dann bemüht sich die Uni dem Partner auch nen Job dort zu verschaffen. Je nach Uni läuft das dann mehr oder weniger sauber.
Absolut verfassungswidrig. Die Vergabe von öffentlichen Stellen hat nach Art. 33 II GG nur nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. Jemandem eine Stelle zu geben, weil der Partner auch an der Uni ist, fällt nicht darunter, ist also strafbare Ämterpatronage als Form der Untreue. Und damit Korruption.
Ich kenne da ein Gerücht einer anderen Uni. Da wird der aktuelle Dekan (der Fakultät oder der Uni, keine Ahnung mehr) bald in Pension gehen und sein Nachfolger ist schon ausgesucht. Dieser nimmt die Stelle aber nur an, wenn seine Frau auch einen Lehrstuhl bekommt. Die Uni hat eingewilligt. Also festhalten: Das ganze ist schon ausgehandelt, bevor die Stelle überhaupt ausgeschrieben ist.
Wo Maschmeyer so gerne verkehrt will ich dann auch nicht sagen.
In den Staaten nennen sie sowas ‘spousal hire’. Wenn man ein paar US-academics-blogs liest kriegt man den Eindruck, dass das dort gang und gäbe ist. Vielleicht einfach ein Trend der herüberschappt?
Dort gilt Art. 33 Abs. 2 GG ja auch nicht.
Da ich keinerlei Listen o.ä. finde, in der Berufungen nach Datum aufgeführt sind, kann ich leider das Gerücht bisher nicht bestätigen …