Obergrenze von 60 Seiten für eine Dissertation?
Laut diesem SPIEGEL-Artikel gilt an der Uni Magdeburg eine Obergrenze von 60 Seiten für eine Medizin-Dissertation. Kann das jemand bestätigen?
10 Kommentare (RSS-Feed)
Interessant. An meiner Schule (ein Gymnasium in Bayern) gab es sogar Facharbeiten mit >50 Seiten. Einer der Lehrer (Geographie) hat “mindestens 30” Seiten gefordert.
Noch interessanter in Würzburg (Bayern) reichen sogar 35 Seiten für einen Dr.
Einsteins Arbeit über den äußeren lichtelektrischen Effekt bestand nur aus fünf Seiten. Da soll er den noblen Preis mal zurückgeben.
not spammy
Carsten
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“aber in einer Zeit in der Glühbirnenhersteller mit Eisbären werben, muss man wohl mit allem rechnen.”
Wolfgang Schwanke
@Carsten: Denkfehler
Wir reden hier nicht von Einsteins, sondern von Medizinern und formalen Anforderungen für Durchschnittsdissertationen. Und von vorgegebenen Höchstgrenzen, nicht Mindestgrenzen.
Außerdem hat Einstein vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland und damit vor Einführung des Grundgesetzes promoviert, womit seine Promotion keine Berufszulassungsprüfung bzw. berufsbezogene Prüfung war, die sich an Art. 12 I GG messen lassen muß.
Ich glaube auch nicht, daß man das heute Promotionswesen an Einstein messen kann und soll. Wir messen die Straßenverkehrsordnung auch nicht an den Fahrkünsten von Formel-1-Piloten.
Die Qualität einer Arbeit sollte man zwar im Allgemeinen nicht am Volumen messen – ein gewisser Minister hat ja immerhin fast 500 Seiten zusammenkopiert, aber man sollte es schon mal im Verhältnis zu den üblichen Anforderungen an Abschlussarbeiten in anderen Studiengängen sehen: 35 Seiten sind in manchen Fächern schon normaler Seminararbeiten lang. Um die 60 Seiten umfassen einigen Bachelorarbeiten oder Studienarbeiten. 80 und mehr Seiten sind für Diplomarbeiten üblich.
Wenn wir jetzt mal bestimmte akademische Kulturen außen vor lassen, Arbeiten in der Mathematik können sicherlich was den äußerlichen Umfang anbelangt knapper ausfallen und trotzdem sehr dicht an Informationen sein und Schwafelfächer wie Politikwissenschaften können beträchtlichen Umfang trotz geringer inhaltlicher Aussage generieren – aber einen Cut bei 60 Seiten und dafür einen Doktorgrad vergeben – zumal gerade die Mediziner häufig schon nach dem Physikum (also dem “Vordiplom”) anfangen – da sollte man doch lieber sowas die den amerikanischen M.D. einführen – das Medical Doctorate ist dort der normale Abschlusstitel und hat nichts mit Forschung zu tun. In Italien heißt(oder hieß?) das Äquivalent zum Diplom/Master ja auch dottore.
@Hadmut Fehler
Doktor ist kein Beruf sondern ein akademischer Grad. Nur Oma Tüttelbeck… Das GG hat damit nix zu tun.
Eine Obergrenze soll Schwurbelarbeiten verhindern. Kann sie das?
Höchtgrenzen waren gemeint, ok.
Einsteins Arbeit zum äußeren lichtelektrischen Effekt war keine Promotion.
Formel 1 und Straßenverkehrsordnung haben nichts miteinander zu tun.
Der Sinn meines Einwandes war, daß Qualität und Quantität nichts miteinader zu tun haben und man demzufolge Qualität nicht mit Quantität messen kann, obwohl das immer wieder versucht wird. Mach doch mal eine Korrelation zwischen Seitenzahl und Note! Und was beweist die? Daß die Arbeiten nicht gelesen sondern nur nach Dicke benotet werden.
Carsten
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“Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht.”
Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Wo hätte ich denn behauptet, daß der Doktor ein Beruf ist? Unzählige Male habe ich in diesem Blog geschrieben, daß er ein akademischer Grad ist.
Das ändert aber nichts daran, daß der Doktor eine berufsbezogene Prüfung und je nach Beruf sogar eine Berufszugangsprüfung ist. Berufsbezogen schon jede Prüfung, die das Fortkommen im Beruf auch nur beeinflussen kann. Und Professor kann man ohne Doktor nicht werden (theoretisch schon, aber mir hat man die Professur mit der alleinigen Begründung des fehlenden Doktors verweigert, also ist es eine Berufszugangsprüfung.)
Daß die Promotion und die Habilitation unter das Recht der berufsbezogenen Prüfungen fallen, steht völlig außer Frage und wurde von den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht in der Rechtsprechung stets bestätigt, weshalb sie auch Art. 12 I GG (Berufsfreiheit) und Art. 19 IV GG (Rechtswegsgarantie) genügen müssen.
Nur in den Köpfen der Professoren ist das nie angekommen, die glauben sie können da tun und lassen, was sie wollen.
Naja, ich denke eine Obergrenze von max. 100 Seiten würde bei den meisten technisch-naturwissenschaftlichen Fächern durchaus reichen.
Zumindest in meinem Umfeld ist eine Diss nichts wert wenn sie mindestens 300-400 Seiten hat. Das 75% davon Füllmaterial sind, die nichts zum Erkentnissgewinn beitragen und nicht gelesen werden, wird dabei aber nicht beachtet.
Bei meiner Diplomarbeit war nach 30 Seiten auch alles gesagt was gesagt werden konnte (und 30 Seiten Erkentnis halte ich bei ca. 4 Monaten arbeit gar nicht mal so übel), trotzdem habe ich noch 2 sinnlose Wochen damit verbracht die unnützerweise auf 90 Seiten aufzublasen, weil eine DA nunmal mindestens 80 Seiten haben muß…
>>>Naja, ich denke eine Obergrenze von max. 100 Seiten würde bei den meisten technisch-naturwissenschaftlichen Fächern durchaus reichen.
Exakt, oft sind es sogar nur A5 Seiten. Wer in eine Fahc studiert in dem man Experimente macht die Wochen bis Monate lang dauern, kann auch in 100 Seiten eine MEnge Holz unterbingen.
Das Mediziner eigentlich nur Pseudoarbeiten schreiben ist ja allgemein bekannt.
An meiner Uni war eine Mediziner Dr. Arbeit in etwa nach 6 Monaten erledigt.
In der Medizin vermutlich, wenn man diesem PDF vertrauen darf:
“Der Umfang einer Dissertation sollte 60 Seiten insgesamt nicht überschreiten. ”
http://www.med.uni-magdeburg.de/unimagdeburg_mm/Downloads/Zentrale+Einrichtungen/Dekanat/Informationen+f%C3%BCr+Promovenden/Bewertungskriterien.pdf