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Den Professoren ausgeliefert

Hadmut Danisch
6.7.2011 13:09

Lesenswerter Artikel in der Sueddeutschen über die Situation von Doktoranden. Und trifft den Nagel exakt auf den Kopf. Unbedingt lesen!

3 Kommentare (RSS-Feed)

Siap1984
6.7.2011 16:46
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Viele wichtige Denkanstöße, va das Fixieren des Themas, die starren Fristen für die Bewertung und der Vorschlag, auf Noten jenseits des “bestanden” zu verzichten. Der Artikel enthält aber zumindest einen Fehler: Das Verhältnis von mündlicher Prüfung und Dissertation bei der Gesamt-Benotung ist etwa in § 15 Abs. II der Promotionsordnung der RW-Fakultät Bayreuth erwähnt.


Hadmut Danisch
6.7.2011 16:48
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Ja, wenn ich mich recht erinnere, ist es auch in den meisten Informatik-Promotionsordnungen festgelegt, wie die Gesamtnote zu errechnen ist.

Was in der Praxis aber nicht viel heißt, weil sich eh der Doktorvater durchsetzt und macht, was er will.


Lucrezia
8.7.2011 16:37
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Ich fand den Artikel sehr interessant und es hat mich gewundert, dass er so viele negative Kommentare auf der Webseite der Süddeutschen Zeitung erhielt.

Die Doktoranden sind definitiv den Professoren ausgeliefert. Die Professoren entscheiden, ob sie die Doktoranden annehmen oder nicht, wie sie die Dissertationen betreuen, wie oft oder ob überhaupt Gesprächstermine stattfinden, wie lange sie für das Lesen und die Begutachtung brauchen, was für Kriterien sie für die Bewertung anwenden und ob sie den Studenten helfen oder schaden möchten. Wenn die Doktoranden damit nicht einverstanden sind, können sie nichts machen.

Das Problem ist immer noch, was gemacht werden kann, um diese Schwächen und Fehler im System zu ändern. Allerdings sind auch Professoren diejenigen, die diese Änderungen vornehmen würden.

Die Änderungen in den Promotionsordnungen sind sinnvoll, wenn sie auch respektiert werden. Ich befinde mich jetzt in einem Widerspruchsverfahren, weil der Promotionsausschuss Entscheidungen getroffen hat, die gegen bestimmte Artikel der Promotionsordnung vertoßen. Es wurde schon seitens dieses Ausschusses versucht, den Widerspruch mit einer komischen Rechtfertigung abzuweisen.