Die Heimlichtuerei um die Hochschulprüfungsgutachten
In der Sueddeutschen gab es einen interessanten Artikel über die Heimlichtuerei mit den Prüfungsgutachten. Deutsche Professoren haben offenbar allerhand zu verbergen – und allen Grund dazu, wenn man sich mal die lausige Qualität und die lächerlichen Aussagen vieler Prüfungsgutachten ansieht. Verblüffenderweise verweigern sogar viele Rechtsprofessoren ihren Studenten die Akteneinsicht – obwohl sie eigentlich nicht nur als Professor, sondern schon von Faches wegen her wissen müßten, daß der Prüfling einen Rechtsanspruch darauf hat. Absicht oder Unfähigkeit?
3 Kommentare (RSS-Feed)
Weil der Professor die Macht hat und die Juristen lernen, die Risiken eines Rechtsmittels abzuschätzen.
Daß der Professor sie willkürlich alle machen kann, wenn sie sich gegen ihn durchsetzen, ist denen auch klar.
Davon ganz abgesehen kann man von einem Jurastudenten in den unteren Semestern auch nicht erwarten, daß er das schon alles weiß. Die meisten Juristen – Uni-Justiziare, Anwälte und Jura-Professoren eingeschlossen – wissen es ja auch nicht.
Irgendwo müssen angehende Juristen ja lernen, warum Rechtsbeugung und Parteiverrat der Kollegen in ihrem “Naturschutzgebiet” selbst von Staatsanwälten oder den Vorsitzenden von Rechtsanwaltskammern als schlichte anwaltliche Fehler und daher als nicht justitiabel beschieden werden.
Interessanter ist doch die Frage warum sich Absolventen der Rechtswissenschaften so etwas gefallen lassen. Sie sollte ja eigentlich wissen dass sie einen Anspruch auf Einsicht haben und die Fähigkeit diesen Anspruch auch durchzusetzen. Spricht in meinen Augen nicht für die Qualität der Juristenausbildung.