Es bleibt bei der Unwürdigkeit
Jan Hendrik Schön hatte – obwohl ich sein Verhalten mißbillige, hielt ich das für richtig – in erster Instanz gegen die Entziehung seines Doktorgrades gewonnen. Der VGH Mannheim hat das nun aufgehoben und die Entziehung bestätigt. Schön sei unwürdig, auch wenn es sich nicht auf die Dissertation bezieht. Dabei wurde nie richtig geklärt, was eigentlich die „Würde” an der Wissenschaft ist, sondern einfach die gesetzlichen Formulierungen aus dem Dritten Reich übernommen (siehe Anhang in Adele). Wieder mal das Problem, daß der Gesetzgeber eigentlich nichts regelt und alles der Exekutive und der Rechtsprechung zur Auslegung überläßt. Bleibt zu hoffen, daß er mit einer Verfassungsbeschwerde durchkommt. Ich versuche mal, das Urteil zu bekommen.
2 Kommentare (RSS-Feed)
Den Entzug des Doktorgrades mit “Unwürdigkeit” zu begründen halte ich ebenfalls für Problematisch. Für mich sieht das eher danach aus, das man in Zeiten der gehäuften Plagiate und Skandale etc. ein Exempel statuieren wollte.
Mein Eindruck ist nicht, dass es uns an Gesetzen mangelt. Auch würde ich einem Richter eher Augenmaß zutrauen als einem Politiker. Ich denke, der Sachverhalt ist in der Einzelfallentscheidung ganz gut aufgehoben.