Zwangsexmatrikulation im 48. Semester
20.9.2011 23:12
Ein Gericht hat entschieden, daß die Universität Studenten, die nach 24 Jahren mit ihren Prüfungen noch immer nicht vorankommen, rauswerfen darf.
Ein Gericht hat entschieden, daß die Universität Studenten, die nach 24 Jahren mit ihren Prüfungen noch immer nicht vorankommen, rauswerfen darf.