Frage zu Bibliotheken
Mal eine Frage an die Leserschaft:
Weiß irgendwer, woher Universitäts-, Fakultäts-, Landesbibliotheken usw. von Dissertationen erfahren, die an anderen Universitäten eingereicht wurden? Wenn eine Dissertation X einer Person Y, die an der Universität Z promovierte, im Verlag A erschien, wie kommt die dann in die Bibliothek B? Woher weiß die Bibliothek B, dass und wo sie sie kaufen muss?
11 Kommentare (RSS-Feed)
Alle mit ISBN veröffentlichten Dissertationen tauchen in den herkömmlichen Neuerscheinungslisten auf, die von den Bibliotheken frequentiert werden.
Zudem gibt es eine National-Bibliographie, die alle in Deutschland erscheinenden Dissertationen enthält (http://www.dnb.de/DE/Service/DigitaleDienste/DNBBibliografie/dnbbibliografie_node.html, Reihe H). Nicht per ISBN veröffentlichte Dissertationen wird die DNB wohl direkt von den Hochschulen erhalten, die per ISBN erscheinenden Schriften müssen in zweifacher Ausfertigung vom Verlag der DNB übersandt werden (näher hier http://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtexemplar#Dissertationen)…
Nach meinem Verständnis besteht die Pflicht, dass eine Dissertation mit ISBN veröffentlicht werden muss. Zumindest ist mir in D keine Ausnahme bekannt.
@Ari:
Verständnis hilft nicht wirklich weiter im Leben, nur Wissen. 😉 So haben z.B. kumulative Dissertationen, die online über die universitätseigene Bibliothek erschienen sind, i.d.R. keine ISBN-Nummer.
Also wie die Diss veröffentlicht werden muss hängt von der Prüfungsordnung der Hochschule ab. Ich hab bei meiner vier Möglichkeiten, die von Druck +/- ISBN bis zur online-Veröffentlichung reichen. Also ich werd meine online veröffentlichen weil es (1) mich nichts kostet und (2) jeder, der sich dafür interessiert, ohne was dafür bezahlen zu müssen darauf zugreifen kann.
Ich zweifle daran, dass Bibliotheken überhaupt Dissertationen kaufen.
Normalerweise nehmen sie die (nach Aussage eines befreundeten Bibliothekars) nicht mal kostenlos.
Pflichtexemplar heisst das Zauberwort. Die gehen neben DNB nach Landesgesetzen an die Landesbibs.
Dann haben einige Bibliotheken noch Abkommen untereinander und schicken sich den Kram gegenseitig zu.
Das wird alles über die Bibliothek erledigt, wo man promoviert. Da muss man dann einen riesen Stapel (40 stk oder so) abgeben, 5 davon werden an andere Bibs verschickt, der Rest dient zum Heizen der Bibliothek im Winter.
Die einzigen Ausnahmen sind Dissertationen, die in besonders renommierten Verlagen erscheinen, z.B. Duncker & Humblot “Ein Forum für die Wissenschaft seit 1798”. Da werden aber wiederum meist nicht einzelne Dissertationen gekauft, sondern dann die ganzen Serien.
Diese Verlage schicken auch schöne Prospekte mit den Neuerscheinungen rum.
“die per ISBN erscheinenden Schriften müssen in zweifacher Ausfertigung vom Verlag der DNB übersandt werden”
Was genau meinst Du mit “per ISBN erscheinend”?
Was hat die Pflichtexemplarregelung mit einem Numerierungssystem zu tun?
@ anonym v. 7.7.2012 5:22, Du hast Recht, es hängt nicht an der ISBN, sondern an der Veröffentlichung/öffentlichen Zugänglichmachung/Verbreitung eines Werkes. Ich wollte mich auf den Regelfall bei Verlagspublikationen beziehen (was ich nicht deutlich gemacht habe). Für die DNB s. zB §§ 2 I, 3, 14 f. DNBG (http://www.gesetze-im-internet.de/dnbg/BJNR133800006.html).
Dass Bibliotheken generell keine Dissertationen kaufen, kann ich so aus meiner Erfahrung nicht bestätigen. Das mag ja je nach Disziplin unterschiedlich sein, aber in den Rechtswissenschaften habe ich wahrgenommen, dass Dissertationen durchaus angeschafft werden, mal nach Reihe, mal nach thematischen Schwerpunkten in der jeweiligen Universitätsbibliothek, mal auf Einzelanregung zur Anschaffung durch Mitglieder der Universität. Sicher ist die Chance aber auch dort größer, wenn die Schrift in einer angesehenen Schriftenreihe oder bei einem angesehenen Verlag erscheint.
Zu den Pflichtexemplaren: Je nach Prüfungsordnung muss man bei Verlagsveröffentlichung deutlich weniger Pflichtexemplare abgeben, als bei Selbstdruck (bei mir waren es 15 statt 100, glaube ich). Eben weil die verlegten Werke für die Bibliotheken käuflich erwerbbar sind. Bei den selbstgedruckten Dissen ist die Verteilung der Pflichtexemplare durch die Bib wohl der einzige Weg, sie zugänglich zu machen (Online-VÖ mal außer acht gelassen).
Zur Onlinepublikation: Ich habe alles Verständnis für Doktoranden, die diesen Weg gehen, wo er eröffnet ist. Kostet weniger, man kann die Arbeit unkompliziert per Link verbreiten, etc. Allerdings gibt es Disziplinen, in denen online veröffentlichte Dissertationen (noch) kaum wahrgenommen werden (damit meine ich nicht, dass sie wahrgenommen und verwertet, aber nicht zitiert werden). In diesem Fall bleibt einem nur die Verlagspublikation (mit all ihren Nachteilen), wenn man sich Hoffnung auf Rezeption macht.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass wissenschaftliche Bibliotheken Dissertationen — wenn überhaupt — hauptsächlich auf Anschaffungsvorschläge ihrer Nutzer hin kaufen.
ich kenn das von meiner Uni-Bib auch so: Jemand findes das Buch z.B. auf Amazon und sagt sich: Das wäre nett in der Bib zu haben und stellt ein Ansuchen auf Anschaffung. Das wird dann über den Buchgroßhandel eingekauft und fertig.
Ich würde vermuten, dass es zum Katalog der Deutschen Nationalbibliothek auch eine Neuerscheinungsliste gibt …